c't 11/2021
S. 170
Wissen
Datenschutz für App-Nutzer
Bild: Albert Hulm

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Fußangeln in Datenschutzerklärungen erkennen

Beim flinken Tippen auf Smartphone und Tablet nicken viele User die Datenschutz­erklärungen der Apps allzu schnell ab. In den seitenlangen Dokumenten verstecken sich ­allerdings oft Klauseln, die rechtlich fragwürdig sind.

Von Miriam Legien

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt, dass „betroffene Personen“ vor Speicherung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten hinreichend informiert werden. Anbieter von Mobil-Apps tun das normalerweise durch Datenschutzerklärungen, in die man spätestens dann einwilligt, wenn man die betreffende Anwendung nutzt. Mancher eilige Smartphone-Jongleur tut sich die Lektüre solcher nicht gerade lesefreundlicher Dokumente gar nicht erst an – er vertraut vielmehr darauf, dass damit schon alles seine Richtigkeit haben wird.

Dieses Vertrauen ist nicht immer gerechtfertigt. Obgleich die verbindliche Einführung von Datenschutzerklärungen bereits im Mai 2018 erfolgt ist und damit nun schon fast drei Jahre zurückliegt, weist die Umsetzung der Vorschriften bei vielen Apps noch erhebliche Mängel auf.

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