c't 7/2020
S. 168
Wissen
Recht Freiberufler

Frei, Ratlos und Emsig

IT-Fachleute als Freiberufler oder gewerbliche Selbstständige

Der Schritt in die Selbstständigkeit bringt für Leute, die sich beruflich mit IT befassen, jede Menge Entscheidungen und Unsicherheiten mit sich. Steuerrechtliche Probleme kommen dabei nicht unbedingt als erstes in den Sinn. Dennoch kann die Frage, ob das Finanzamt (FA) die Tätigkeit als gewerblich oder freiberuflich ­betrachtet, sich sehr deutlich in Euro und Cent auswirken.

Von Martin Weigel

Wer als Selbstständiger gewerblich tätig ist, muss Gewerbesteuer zahlen. Nach offizieller Lesart soll diese Steuer die finanziellen Lasten der Gemeinden ausgleichen, die ihnen durch die Ansiedlung von Unternehmen entstehen. Es ist jedoch kein Geheimnis, dass es dabei um eine wesentliche Einnahmequelle der Gemeinden geht. Reformüberlegungen zur Abschaffung der Gewerbesteuer durch die Einführung einer anderen Finanzierungsform sind regelmäßig gescheitert. Für die Gemeinden ist insbesondere interessant, dass sie die Höhe ihrer Gewerbesteuereinnahmen durch die Festsetzung eines sogenannten Hebesatzes steuern können.

Die drei Modellfiguren dieses Artikels zeigen, welche Konsequenzen die steuerrechtliche Einstufung für IT-Fachleute haben kann.

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