c't 4/2020
S. 172
Wissen
Arbeitnehmerdatenschutz

Teure Blicke

Entschädigung für unrechtmäßig überwachten Arbeitnehmer

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nur unter strengen Voraussetzungen einer Videoüberwachung aussetzen. Wer durch rechtswidrige Kamera­beobachtung eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung erlitten hat, kann nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LArbG) Rostock Anspruch auf eine Entschädigung in monetärer Form haben.

Von Verena Ehrl

Nur sieben Monate lang arbeitete ein Mann für die Betreiberin einer Tankstelle und erhielt dafür den gesetzlichen Mindestlohn. Was er außerdem bekam, sollte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Gerichte in zwei Instanzen ­beschäftigen: Eine regelrecht schikanöse Kameraüberwachung verletzte die Persönlichkeitsrechte des Tankstellenmitarbeiters so stark, dass das Arbeitsgericht (ArbG) Rostock ihm in erster Instanz eine Entschädigung in Höhe von 1500 Euro zusprach. Das mit der Berufung beider Streitparteien befasste LArbG am selben Ort zwang die Arbeitgeberin, noch einmal 500 Euro draufzulegen (Az. 2 Sa 214/18).

An der Tankstelle gab es nicht nur wie üblich sichtbare Überwachungskameras im Zapfstellen- und Verkaufsbereich. Hinzu kamen versteckte Kameras in der Nähe der Kasse, außerdem erfassten zwei Kameras mit Bewegungsmeldern die nicht öffentlich zugänglichen Bereiche wie Lager und Flur; die dabei entstandenen Aufnahmen wurden auch gespeichert.

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