c't 24/2020
S. 38
Aktuell
Cybercrime
Bild: Poolfoto Mario Zender

Mammutprozess an der Mosel

„Cyberbunker“: Was wusste der Hoster über die Straftaten seiner Kunden?

In Trier hat der Prozess gegen die Betreiber des Bulletproof-­Hosters „Cyberbunker“ be­gonnen. Er dürfte zu einem ­Me­ilenstein in der Geschichte des deutschen Internetrechts werden.

Von Fabian A. Scherschel

Das Landgericht in Trier steht eher selten im Mittelpunkt bundesweiter Aufmerksamkeit. Mitte Oktober musste jedoch eine beschauliche Seitenstraße vor dem Gerichtsgebäude abgesperrt werden, um Platz für Journalisten zu schaffen, die auf den Auftakt des Prozesses gegen die Betreiber des Bulletproof-Hosters „Cyberbunker“ warteten.

Nicht alle Pressevertreter konnten einen der Plätze im Verhandlungssaal ergattern und einen Blick auf die Angeklagten werfen: Die meisten von ihnen wirkten eher wie Versicherungsangestellte als wie gefährliche Kriminelle. Nur einer der acht trug am ersten Verhandlungstag, passend zum Hacker-Klischee, einen schwarzen Kapuzenpulli.

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