c't 11/2020
S. 40
Aktuell
Rechnungen an Behörden

Schwierige Abrechnung

Abrechnungen mit Behörden per XRechnung in XML

Auftragnehmern der öffentlichen Hand droht ein Schreck im November: Ab dann akzeptiert Vater Staat Rechnungen ab 1000 Euro nur noch als XML-Dokumente.

Von Alexander Spieß

Ab dem 27. November 2020 können Freiberufler und privatwirtschaft­liche Unternehmen Forderungen von mehr als 1000 Euro aus Aufträgen der öffent­lichen Hand nur noch in Form von E-Rechnungen geltend machen. Papierrechnungen sind bei solchen Beträgen nicht mehr zugelassen. Betroffen sind alle Behördenlieferanten, zum Beispiel Straßenbauunternehmen oder freiberufliche Dozenten, die Schulungen im Auftrag des Arbeitsamts anbieten. Hintergrund sind die europäische Richtlinie 2014/55/EU (verpflichtende elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen), die technische Norm EN 16931 (semantisches Rechnungs-Datenmodell und XML-Syntax-Mapping) und deren nationale Umsetzungen als CIUS (Core Invoice Usage Specifications). Viele europäische Länder haben mehr als eine CIUS-Vorgabe herausgegeben. Eine Liste dieser Umsetzungen wird von der europäischen Kommission gepflegt (diese und die im Folgenden erwähnten Quellen und Dokumente siehe ct.de/yzfq).

Die Norm EN 16931 erlaubt nur Rechnungen in Form strukturierter XML-­Daten. Darin gibt es typischerweise keine bildhafte Repräsentation des Rechnungsdokuments. Dadurch soll erzwungen ­werden, dass jede Buchhaltungssoftware für alle eingetroffenen Rechnungen eine eigene, einheitliche Visualisierung aus den strukturierten Daten ableitet.

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