c't 10/2020
S. 44
Aktuell
Cybercrime
Bild: LKA RLP

Aus dem Bunker in den Knast?

Der Fall Cyberbunker: Anklage gegen „Rechenzentrum für illegale Zwecke“

Es ist ein spektakulärer Cybercrime-­Fall: Staatsanwälte werfen acht Verdächtigen vor, ein Rechenzentrum speziell für kriminelle Geschäfte betrieben zu haben. Der Nachweis wird allerdings schwierig, denn laut Gesetz haften Hoster normalerweise nicht für die Taten ihrer Kunden.

Von Fabian Scherschel und Christian Wölbert

Ein Bunker voller Server für krumme Onlinegeschäfte, ein Hauptverdächtiger mit Verbindungen zur irischen Mafia, ein verdeckter Ermittler und eine Razzia mit 650 Polizisten inklusive GSG9-Spezialkräften: Die Geschichte des „Cyberbunkers“ würde genug Stoff für mehrere Krimi-Serien liefern. Doch es handelt sich um ein reales Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz. 

Anfang April erhob die Behörde Anklage gegen acht Tatverdächtige, die unter dem Namen Cyberbunker ein „Rechenzentrum für illegale Zwecke“ betrieben haben sollen, einen sogenannten Bulletproof-­Hoster. Die Server standen in einem ehemaligen Forschungsbunker der Bundeswehr im Mosel-Örtchen Traben-Trarbach. 

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