c't 23/2019
S. 58
aktuell
Internet

EuGH: Facebook muss Beleidigungen weltweit löschen

Plattformen wie Facebook können gezwungen werden, bei einer rechtswidrigen Beleidigung nach weiteren wortgleichen oder ähnlichen Äußerungen zu suchen und diese zu löschen. Das EU-Recht steht dem nicht entgegen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Klägerin Eva Glawischnig-Piesczek: „Ein historischer Erfolg für den Persönlichkeitsschutz gegen Internet-Giganten.“ Bild: Parlament Republik Österreich / Bildagentur Zolles KG / Mike Ranz

Im konkreten Fall, den der Oberste Gerichtshof Österreichs Anfang 2018 dem EuGH vorgelegt hatte, geht es um beleidigende Äußerungen gegen die frühere Parteichefin der österreichischen Grünen, Eva Glawischnig-Piesczek. Die Politikerin war auf Facebook unter anderem als „korrupter Trampel“ und „miese Volksverräterin“ bezeichnet worden. Nach einer Unterlassungsverfügung hatte Glawischnig-Piesczek von Facebook auch eine Löschung wortgleicher und sinngleicher Beleidigungen gefordert. Der Oberste Gerichtshof Österreichs bat daraufhin den EuGH zu prüfen, ob das mit der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vereinbar wäre. „Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts“ könne demnach sogar eine weltweite Löschung veranlasst werden, entschied der EuGH.

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