Artikel-Archiv c't 6/2024, Seite 48

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    Unwiderruflich

    Rebuy patzt bei gesetzlichem Widerrufsrecht

    Im Onlinehandel mit Verbrauchern gilt ein unabdingbares Widerrufsrecht für Vertragserklärungen seitens des Konsumenten. Die gesetzlichen Folgen sind ziemlich eindeutig – offenbar nicht für den Gebrauchthändler Rebuy.

    Umfang: ca. 2 redaktionelle Seiten
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