Artikel-Archiv c't 22/2015, Seite 136

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    Teure Geisterdateien

    Rechtlicher Ärger auch durch unverlinkte Serverinhalte

    Aus den Augen, aus dem Sinn – das stimmt leider bei rechtsverletzenden Inhalten im Internet nicht unbedingt. Auch eine Datei, die nach dem Entfernen aller Links nur noch durch direkte URL-Eingabe zugänglich ist, birgt Gefahr: Sie kann dazu führen, dass ein Serverbetreiber eine bereits anerkannte Unterlassungspflicht verletzt – und eine empfindliche Vertragsstrafe fällig wird.

    Umfang: ca. eine redaktionelle Seite
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