Artikel-Archiv c't 21/2010, Seite 146

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    Steueroase Home-Office

    Urteil bringt bessere Absetzungsmöglichkeiten für häusliches Arbeitszimmer

    Die Programmierklause im Extrazimmer, der heimische Server-Testraum, die Denkstube mit Löt- und Schraubecke: Nicht nur IT-ler hatten seit Jahren Schwierigkeiten, die Kosten von Berufstätigkeitsexklaven in ihren Wohnungen steuerlich geltend zu machen. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2010 hat sich die Situation grundlegend geändert.

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