Artikel-Archiv c't 5/2009, Seite 164

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    Papierlos ist okay

    Keine grundsätzliche Pflicht zum Versand gedruckter Rechnungen bei Verbraucherverträgen

    Einem unlängst ergangenen Urteil zufolge haben Verbraucher keinen Anspruch auf eine papierne Rechnung. Notfalls müssen sie sich etwa bei Online-Käufen mit einer per E-Mail übersandten Text- oder PDF-Datei beziehungsweise einem Link für den Web-Abruf begnügen.

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