Artikel-Archiv c't 16/2009, Seite 144

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    Kein Generalverdacht

    Bundesverfassungsgericht schafft mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung des „Hackerparagrafen“

    Für viel Verunsicherung hat seit 2006 der sogenannte Hackerparagraf gesorgt. Umstritten war vor allem die Frage, ob er Software-Werkzeuge verbietet, die sich zwar auch zum Ausspähen von Daten und zum Eindringen in fremde Systeme missbrauchen lassen, die aber ebenso gut Systemadministratoren wertvolle Dienste für Sicherheitsanwendungen leisten. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bringt nun IT-Profis mehr Rechtssicherheit.

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