Artikel-Archiv c't 13/2009, Seite 174

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    In schlechter Gesellschaft

    Müssen Werbende für illegale Inhalte auf Träger-Websites haften?

    Mitgefangen, mitgehangen – nach diesem Motto treffen Abmahnungen und Unterlassungsbegehren nicht nur denjenigen, der aktiv illegal handelt, sondern auch jemanden, der ihn dabei unterstützt oder von seinem Handeln profitiert. Inwieweit jemand, dessen Werbung auf einem Umfeld mit illegalen Inhalten steht, für diese mit geradestehen muss, wird von der Rechtsprechung bislang unterschiedlich beurteilt.

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