Artikel-Archiv c't 10/2009, Seite 142

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    Selbstüberlistung

    Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften steht nur Verbrauchern zu

    Wer einem Versender bei privaten Bestellungen dadurch Respekt einflößen will, dass er eine möglichst wohlklingende Geschäftsadresse als Liefer- und Rechnungsanschrift nennt, kann damit ein Eigentor schießen: Plötzlich steht er nämlich als Geschäftskunde da und kommt nicht mehr in den Genuss spezieller Verbraucherrechte.

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