Artikel-Archiv c't 24/2008, Seite 246
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Schicksalsmächte
Vorstellungshorizont von Interessentenkreisen als Kriterium für Wettbewerbsverstoß
Wahrsager genießen vor Gericht keinen besonders guten Ruf. Wenn sie bei Justitia vorstellig werden, geht es meist um Betrugsvorwürfe oder Schadenersatzforderungen von Kunden. Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt, dass das Geschäft mit der esoterischen Zukunftsschau auch Stoff für wettbewerbsrechtliche Fragen liefern kann – erst recht dann, wenn das Web als Präsentationsmedium ins Spiel kommt.
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