Artikel-Archiv c't 20/2007, Seite 154

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    Rücktritt mit Überraschungseffekt

    Kopplungsgeschäfte können im Gewährleistungsfall für Ärger sorgen

    Wer gleichzeitig mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags ein gesponsertes Handy erworben hat und nach einer fehlgeschlagenen Mängelbeseitigung sein Recht zum Kaufrücktritt geltend macht, bekommt unter Umständen nur die paar Euro zurück, die das Gerät nominell gekostet hat, während der gebührenträchtige Vertrag mit dem Handyprovider weiterläuft.

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