c't 11/2024
S. 158
Wissen
Stimmkloning
Bild: KI Midjourney | Collage: c’t

Fremdbestimmt

Darf man die Stimme eines Menschen per KI klonen?

Das Klonen von Stimmen durch KI-Dienste ist derzeit groß in Mode. Wer jedoch die Stimme eines Menschen nachahmt, sollte dies nicht ohne dessen Einwilligung tun. Sonst verletzt er Persönlichkeitsrechte und begeht einen Datenschutzverstoß, wie unser Überblick über die Rechtslage erklärt.

Von Joerg Heidrich

Mithilfe künstlicher Intelligenz lassen sich Stimmen inzwischen täuschend echt klonen. Das nutzen kommerzielle Dienste, die beispielsweise Stimmen von Sängern und Sprechern anbieten und austauschen. Bekannteste Beispiele sind die Disney-Serie „Obi-Wan Kenobi“, in der Darth Vader mit der Originalstimme von James-Earl Jones spricht. Oder auch der rothaarige Kobold Pumuckl: Dessen markanter Sprecher Hans Clarin war 2005 verstorben. In neuen Folgen verkörpert ihn der Kabarettist Maximilian Schafroth. Dessen Stimme wandelte die ukrainische Firma Respeecher mithilfe von KI so um, dass sie wie der alte Clarin klingt. Dazu wurde die KI mit Stimmaufnahmen von Clarin trainiert.

Doch während für solche Projekte die Originalsprecher oder ihre Erben ihr Einverständnis gaben, gibt es auch schwarze Schafe: Das Comedy-Special „George Carlin: I’m Glad I’m Dead“ nutzte Anfang 2024 die typischen kantigen und harten Pointen des 2008 verstorbenen US-Comedians George Carlin. Dessen Erben waren von der Aktion alles andere als begeistert und zogen vor Gericht.

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