c't 24/2023
S. 8
Leserforum

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Zu weit aufgeblasen

Der Einplatinencomputer Raspberry Pi 5, c’t 23/2023, S. 14

Wenn man den Raspi 5 nicht mit dem 4er vergleicht, sondern mit dem Originalen, wird klar, wie sehr sich die Zielsetzung und das Setting gewandelt haben. Der erste Raspi war sehr barebone und nicht ernsthaft desktoptauglich. Aber er hatte einen sehr geringen Stromverbrauch, was ihn für Headless-Steueraufgaben prädestinierte, die einen Arduino überfordert hätten. Unter den Controllerzwergen war er ein Monster und dabei billig und mit einem weiten Spektrum. Das Community-Setting war vor allem Education und für Experimente.

Mit jeder Version wurde er leistungsfähiger, teurer und PC-ähnlicher. Statt Experimentier- und Lerncomputer wurde das Ding zum Fertigsoftware-Container als Medienzentrale, NAS oder sogar Desktopersatz. Dinge, die sich mit der ursprünglichen Idee ziemlich beißen, vor allem weil der Raspi 5 mit real 80 bis 100 Euro kein billiger Experimentiercomputer für Schüler, sondern eine PC-Plattform für professionelle Nerds geworden ist.

Man müsste bei der Foundation mal hinterfragen, was aus der Originalmission geworden ist. Sonst wird der Raspi 6 oder 7 ein Quasi-Chromebook. Mir wäre ein Raspi-4-Redesign, das wieder für 35 bis 40 Euro mit 4 GByte im Laden stehen kann und weniger Leistung braucht, lieber gewesen.

Moody Forum

NAS wird nicht wach

Synology-NAS-Geräte auf Multigigabit-Ethernet aufrüsten, c’t 23/2023, S. 138

Den Artikel habe ich sofort an meinem NAS umgesetzt. Hat alles prima funktioniert. Lediglich die Wake-on-LAN-Funktion vermisse ich. Lässt sich diese für die USB-Netzadapter noch irgendwie aktivieren? Im Menü „Hardware & Energie“ geht es für LAN 3 jedenfalls nicht.

Andreas Rundkowski Mail

Das ist in der Tat ein Schwachpunkt dieser Aufrüstung: Synology hat offenbar nur die ab Werk eingebauten Ethernet-Schnittstellen mit Wake-on-LAN bedacht. Das konnten wir an unserem aufgerüsteten Synology DS1621+ verifizieren.

Dorn im Auge

Standpunkt Greenwashing: Verdienen Sie mit, c’t 23/2023, S. 3

Ich habe mir vor einiger Zeit selbst mal nach dem gleichen Gedankenspiel für die nächste Begegnung mit einem oberschlauen Autofahrer die Frage parat gelegt, ob ihm eigentlich klar sei, dass ich ihm seinen A...ch rette, weil ich immer mit dem Rad fahre, obwohl das Auto vor der Tür steht. Die Frage wartet allerdings schon länger auf ihren Einsatz.

Aber diese Grünwascherei ist mir auch schon länger ein Dorn im Auge, denn letztlich kaufen sie sich ja nur mit unserem Geld frei.

Norbert Kolhoff Mail

Flexible Bytes

Tipps & Tricks: Was bedeutet TO bei Festplatten?, c’t 23/2023, S. 162

In Ihrer Antwort hieß es, dass auf manchen Systemen in den Siebzigern auch mal nur sieben Bits ein Byte ausmachten. Das erinnert mich an den ersten Computer, mit dem ich je zu tun hatte – eine PDP-6 von Digital Equipment. Und das war in den Sechzigern. Damals war das noch ganz anders geregelt, wie ich mich düster erinnerte.

Google ist unser Freund und so habe ich das Handbuch als PDF gefunden. Auf Seite 27 steht es dann: Bei 18-Bit-Adressen, die auf 36-Bit-Wörter zeigen, versteht man unter einem Byte eine beliebige Anzahl von bis zu 36 zusammenhängenden Bits in einem Wort. Das ist mal flexibel. Das zeigt wieder einmal, dass das, was heute selbstverständlich und alternativlos zu sein scheint, nicht unbedingt die erste oder gar die einzige denkbare Lösung ist.

Gerd Diederichs Mail

PDP-6-Handbuch (PDF): ct.de/yec4

Kühlung bei Datenrettung

Leserbrief: Angst vor Kurzschluss, c’t 22/2023, S. 8

In der Leserzuschrift wurde gefragt, warum Kühlung bei der Datenrettung hilft. Es gibt mehrere (positive) Effekte der Kühlung:

  • Die Elektronik wird schneller, dadurch werden eventuelle Timing-Verletzungen durch zum Beispiel Alterung vermieden.
  • Analoge Schaltungen (Ausleseverstärker) sind bei niedrigeren Temperaturen empfindlicher.
  • Der Störabstand wird größer (das thermische Rauschen ist bei niedrigeren Temperaturen kleiner).
  • Sofern ein Bauteil teilweise defekt ist und sich dadurch zu stark erhitzt, bringt die Kühlung es in den erlaubten Bereich zurück.

Klaus Gerling Mail

Prinzip funktioniert nicht

Leserbrief: Freie Meinung vs. Fakten, c’t 23/2023, S. 10

Ich bin Wissenschaftler und forsche in den Lebenswissenschaften. Ich habe vor Jahren einen ganzen Wikipedia-Eintrag zu einem Spezialgebiet der Immunologie von Krebs geschrieben. Es trat dann plötzlich ein selbsternannter „Überwacher“ auf, ohne Zweifel ein wissenschaftlicher Laie, der willkürlich fachliche Referenzen löschte und mit mir einen „Edit-War“ begann.

Er hatte offenbar sehr viel mehr Zeit als ich und ich gab es dann auf, zu streiten, zumal mir von den Organisatoren der Wikipedia keine Hilfe zuteilwurde. Das Prinzip der Wikipedia „alles wird sich im gegenseitigen Meinungsaustausch schon richten“ funktioniert einfach nicht.

Prof. Dr. Heinz-Uwe Hobohm Mail

Jeder kann korrigieren

Es wird oft bemängelt, dass man in Wikipedia unter einem Pseudonym mitarbeiten kann. Dies ist aber ein wichtiges Mittel, damit auch Menschen in Ländern mitwirken können, in denen die Meinungsäußerung gefährlich ist wie in Russland, China oder der Türkei. Ich selbst schreibe unter meinem Namen, aber ich schreibe nichts zu heiklen Themen wie Politik oder Religion.

Was den Wahrheitsgehalt von Wikipedia betrifft: Niemand behauptet, dass alles wahr ist, was man dort findet. Auch in wissenschaftlichen Veröffentlichungen passieren Fehler, die später korrigiert werden. In Wikipedia kann jeder, der meint, es besser zu wissen, selbst Artikel korrigieren, er muss nur die richtigen Belege angeben.

Nebenbei: Die meisten Diskussionen in Wikipedia betreffen nicht den Wahrheitsgehalt der Artikel, sondern ihre Relevanz.

Peter Pielmeier Mail

Eifrig abgebucht

Fragwürdige Preiserhöhungen bei 1&1, c’t 22/2023, S. 54

Ich habe zwar keinen neuen Vertrag bei 1&1 abgeschlossen, aber dennoch erfolgreich der Erhöhung im Mai widersprochen. Dank eures Artikels habe ich mal auf meine Rechnung geschaut und siehe da, es wurde einfach die Erhöhung eifrig seit drei Monaten abgebucht. 1&1 hat es wohl jetzt umgestellt, aber eine Verrechnung der zu viel gezahlten Gebühren wird wohl zwei Monate dauern.

Sebastian Böhme Mail

Rechnungsversand zunehmend problematisch

Rechnung per E-Mail: Wer haftet bei Manipulation durch Hacker?, c’t 22/2023, S. 156

Der Artikel erhält seine Brisanz meines Erachtens vor allem dadurch, dass das letztinstanzliche Gericht die Notwendigkeit einer Absicherung nach dem Stand der Technik negiert hat und das Problem wohl tatsächlich beim Absender gelegen zu haben scheint.

Der Rechnungsversand ist aber ein zunehmendes Problem. Weder geschäftlich als Freiberufler noch als Privatmann habe ich jemals eine digital signierte, geschweige denn verschlüsselte Rechnung erhalten. Und gerade im geschäftlichen Bereich kommt es zunehmend in Mode, bei postalischem Rechnungsversand Bearbeitungsgebühren von 2 bis 5 Euro zu erheben.

Formal begrüßenswert, aber vor dem Hintergrund der vorhandenen Verfahren reichlich umständlich, finde ich auch den Trend bei Versandanbietern, Versicherungen, Banken und so weiter, nur noch per Mail zu informieren, dass Dokumente im Kundenbereich zum Download bereitstehen.

Lars Kruse Mail

Ungeschicktes Anwaltsvorgehen

Ein im Artikel angesprochener Punkt kommt mir als Rechtspraktiker zu kurz: Es gab in dem besprochenen Gerichtsverfahren deutliche Indizien, dass die E-Mail mit der verfälschten Rechnung aus einem Hacker-Angriff in der Sphäre des Verkäufers stammt. Das klingt nach einem der bekannten Angriffe auf ein nur einfach gesichertes E-Mail-Konto eines Mittelständlers, bei dem die Hacker eine Weile mitlesen und bei passender Gelegenheit zuschlagen. Das kommt erschreckend häufig vor (vgl. die Warnung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht).

Leider wurde diese Frage in dem Gerichtsverfahren nicht technisch geklärt. Der Anwalt des Käufers hat versäumt, vorzutragen und Beweis dafür anzutreten, dass die verfälschte E-Mail nicht nur so aussah, als stamme sie aus dem „richtigen“ E-Mail-Konto des Verkäufers, sondern auch tatsächlich daher stammte.

Im Header der E-Mail sind schwer zu fälschende Informationen enthalten. Ein Fachmann kann mit diesen ziemlich zuverlässig feststellen, ob die E-Mail von einem bestimmten Provider und aus einem bestimmten Postfach stammt und ob der Inhalt authentisch ist oder verfälscht wurde. Damit hätte in dem Gerichtsverfahren bewiesen werden können, dass es sich technisch um eine authentische E-Mail aus dem richtigen Postfach des Verkäufers handelte. Und dann hätte das Oberlandesgericht Karlsruhe wohl zumindest eine Mitverantwortung des Verkäufers dafür angenommen, dass eine verfälschte Rechnung aus seinem E-Mail-Konto versandt wurde.

Elmar Kloss, Fachanwalt für IT-Recht Mail

Warnung des BayLD (PDF): ct.de/yec4

Ergänzungen & Berichtigungen

Ein Tag früher

Fritzbox-Sicherheitsleck analysiert: Risiken und Gegenmaßnahmen, c’t 22/2023, S. 14

Die abgesicherten Fritzbox-Updates sind nicht nach dem 4. September 2023 erschienen, sondern ab diesem Datum.

Falsche Straße

Warum Outdoor-Apps patzen und wie man es besser macht, c’t 21/2023, S. 144

Die genannte Direktverbindung zwischen Bad Bentheim und Nordhorn verläuft nicht entlang der B 10, sondern entlang der B 403.

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