c't 20/2023
S. 58
Vorsicht, Kunde
Prepaid-Guthaben
Vorsicht Kunde

Jahrtausendfehler

Netto will gültiges Guthaben nicht einlösen

Prepaid-Guthaben verfallen oft nach einer gewissen Zeit. Damit das rechtens ist, muss der Anbieter dies auch klar und deutlich kommunizieren. Für den Discounter Netto ist das allerdings ein Problem.

Von Tim Gerber

Ende Juni 2017 erwarb Christoph H. im Netto-Markt um die Ecke ein Prepaid-Starterset der Hausmarke NettoKom. Das enthaltene Guthaben sollte laut Beleg bis zum 1. Januar des Jahres 3000 gültig sein. Mit dem Vertelefonieren des Guthabens sollte es also keine Eile haben, dachte sich der Kunde und ließ das Päckchen zunächst ungeöffnet. Später geriet es in Vergessenheit.

Mitte Juli dieses Jahres brauchte Christoph H. dann doch einen neuen Mobilfunk-Zugang und erinnerte sich an das NettoKom-Set nebst Startguthaben. Doch seine Versuche, die enthaltene SIM-Karte zu aktivieren, schlugen allesamt fehl. Deshalb wandte er sich am 17. Juli per E-Mail an den Service von NettoKom. Er schilderte diesem, dass sich die SIM-Karte nicht aktivieren ließ, und führte dies auf den Umstand zurück, dass der Kauf bereits einige Zeit zurücklag. Da das bezahlte Startguthaben aber laut Beleg knapp tausend Jahre gültig sein sollte, wollte der Kunde nun wissen, auf welche Weise er es sich erstatten lassen könne. Dazu teilte er dem Service auch die zugeteilte Mobilfunknummer mit.

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