c't 20/2023
S. 42
Aktuell
DSA

Im Behördendschungel

Bundesregierung entscheidet Streit um Plattformaufsicht

Die Ampelregierung muss sich sputen, den europäischen Digital Services Act in die deutsche Rechtslandschaft einzupassen. Ein erster Gesetzentwurf zeigt, dass der Bundesnetzagentur eine Schlüsselrolle bei der Aufsicht zukommt. Das gefällt nicht jedem.

Von Falk Steiner

Die EU-Verordnung zur Plattformregulierung (Digital Services Act, DSA) wirft ihre Schatten voraus. Sie wird am 17. Februar 2024 als unmittelbares Gesetz in allen Mitgliedsstaaten voll wirksam. Bis dahin müssen alle Regierungen einige Weichen stellen. Die Wichtigste: Der DSA verlangt, dass jeder Staat eine Aufsichtsbehörde, seinen sogenannten „nationalen Koordinator“, benennt. In Deutschland hat nun die Bundesregierung unter dem Namen „Digitale-Dienste-Gesetz“ (DDG) ein Bündel von Gesetzesänderungen vorgeschlagen.

Nach monatelangem Streit ist damit klar, dass sich das Digitalministerium unter Bundesminister Volker Wissing (FDP) für die Bundesnetzagentur (BNetzA) als DSA-Aufsicht entschieden hat. Die Bonner Behörde soll für alle anderen europäischen Behörden und die EU-Kommission Hauptansprechpartner sein, wenn es darum geht, den DSA in Deutschland durchzusetzen. Bei ihr soll dafür eine spezielle Abteilung geschaffen werden, die unabhängig agieren darf – wie vom EU-Gesetzgeber vorgesehen.

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