c't 3/2020
S. 175
Wissen
Datenschutzrecht

Ihr seid erkannt!

Unscheinbares Gelegenheitsfoto kann Datenschutzärger verursachen

Wer an seinem Wohnort einer Versammlung beiwohnt, rechnet nicht unbedingt damit, dass sein Bild noch nach Jahren per Internet zu Kollegen und Bekannten kommt. Betreibern von Social-Media-Seiten empfiehlt sich große Vorsicht mit Fotos lokaler Ereignisse, auf denen Anwesende wiedererkennbar sind.

Es war geschafft: 2018 rückte in Barsinghausen ein Bautrupp an, um die viel befahrene Wilhelm-Heß-Straße mit einer von Anwohnern vier Jahre lang erkämpften Fußgänger-Ampelanlage zu sichern. Der SPD-Ortsverein des niedersächsischen Städtchens zeigte auf seiner Facebook-Fanseite stolz ein Bild von der Baustelle und daneben eines von dem 2014 veranstalteten Diskussions-Event der SPD zum Thema; anwesend waren seinerzeit rund 70 Leute. Unter den Abgebildeten war das Ehepaar S., das den Ortsverband darum bat, das Bild zu löschen. Arbeitskollegen hatten Herrn S. auf seine Fotopräsenz angesprochen, was diesem unangenehm war.

Auf seiner Facebook-Seite dokumentiert der SPD-Ortsverband Barsinghausen Aspekte seiner Arbeit. Von der Ampel-Aktion, die den Anlass für das umstrittene Bild gab, sieht man hier jetzt nichts mehr.

Datenschutz schlägt zu