c't 20/2020
S. 36
Vorsicht, Kunde
Widerrufsrecht
Vorsicht Kunde

Ohne Widerrede

Vodafone versucht, das Widerrufsrecht auszuhebeln

Verbraucher, die online oder am Telefon einen Vertrag abschließen, haben zwei Wochen Zeit, es sich anders zu überlegen. Vodafone erklärt seine Vertragspartner aber auch mal einfach zum Geschäftskunden – Widerspruch ist zwecklos.

Von Tim Gerber

Am Morgen des 15. Juli 2020 auf seinem Weg zur Arbeit erhielt Hannes M. einen Anruf. Es meldete sich ein Mitarbeiter des Vertriebs von Vodafone. Er bot Hannes M. an, seinen seit 2013 bestehenden Telefon-, Internet- und TV-Vertrag umzustellen. Als Vorteil pries der Verkäufer geringere Kosten als bei dem bestehenden Vertrag und eine attraktive Flatrate ins deutsche Mobilfunknetz an. Die geringeren Kosten sollten für die gesamte Laufzeit von zwei Jahren gelten. Danach könne M. in einen Vertrag mit geringeren Leistungen und Kosten wechseln. In Summe solle der Kunde für weniger Geld mehr Leistung bekommen, versprach der Anrufer.

Das klang verlockend, doch Hannes M. bat zunächst, ihm doch die erforderlichen Unterlagen zuzusenden, damit er sich das in Ruhe überlegen und dann den Vertrag abschließen könne. Der Mitarbeiter bedauerte, dass dies leider nicht gehe, da dieser Vertrag nur telefonisch geschlossen werden könne. Derart überrumpelt willigte Hannes M. in die Vertragsumstellung ein.

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