c't 1/2020
S. 33
aktuell
Medienstaatsvertrag

Medienstaatsvertrag reguliert auch Plattformen

Nach einem Beschluss der Ministerpräsidenten der Bundesländer wird der neue Medienstaatsvertrag die Rundfunkregulierung ablösen und auch Internet-Dienste umfassen.

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (links, CSU) und die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) verkünden den Beschluss zum Medienstaatsvertrag. Bild: Bayerische Staatsregierung

Der Weg ist frei für den neuen Medienstaatsvertrag. Am 5. Dezember einigten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf einen Entwurf. Nun müssen zunächst die Landtage unterrichtet werden, und der Text muss der EU-Kommission vorgelegt werden. Zur Unterzeichnung des Vertrags könnte es im Frühjahr kommen. In Kraft treten könnte er im September 2020. Dieses Datum ist festgelegt durch den Zeitplan, der sich aus der Umsetzung der Vorgaben einer europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) ergibt, die die Standards in den europäischen Ländern angleicht.