c't 3/2019
S. 116
Marktübersicht
GEMA-freie Musik
Aufmacherbild
Bild: Albert Hulm

Bezahlbar

Gratis oder bezahlbar: GEMA-freie Musik

Kostenlose oder preisgünstige Musik für eigene Videos, Webseiten oder Präsentationen gibts im Netz an vielen Orten. Sie zu verwenden ist oft klüger, als zu Musik von CD oder Streaming-Diensten zu greifen und sich damit auf rechtliches Glatteis zu begeben. GEMA-freie Musik bekommt man in hörenswerter Qualität – und man braucht nur einmal zu bezahlen.

Die Sonne geht über der Sahara auf, eine einsame Spur führt zum Kamm der goldgelben Sanddüne. Der Blick schwenkt in die Weite dieser zauberhaften Landschaft, am Horizont erscheint ein einsamer Kamelreiter – blöd nur, dass die Allerwelts-Wumm-Tata-Musik, die bei dieser Szene zu hören ist, jeden Eindruck von Ferne, Exotik und Abenteuer zunichte macht. Wie hätten solche Bilder erst mit der passenden Untermalung gewirkt …

Bevor der Amateur-Filmschaffende jetzt die CD-Sammlung durchstöbert oder zu Keyboard und Gitarre greift, um auf eigene Faust für einen geeigneten Soundtrack zu sorgen: Ersteres ruft bei einem öffentlich zugänglichen Video die GEMA auf den Plan – das kann teuer werden. Letzteres ist schwierig oder aufwendig, von den Problemen mit Aufführungs- und Veröffentlichungsrechten ganz zu schweigen. Eine bequeme Lösung versprechen zahllose Seiten im Internet, wo man – GEMA-frei – zu günstigen Konditionen oder gratis Musik herunterladen kann, für Video, Webseite, Warteschleife oder Präsentation.

National/International

Mancher vermeintliche Geheimtipp aus den Internet-Foren zielt darauf ab, statt GEMA-pflichtiger deutscher oder europäischer Musik einfach Titel aus dem Ausland, etwa vom US-amerikanischen Markt oder von fernöstlichen Anbietern zu verwenden. Doch solche Tipps sind wenig wert, wenn die GEMA mit einem höflichen, aber nachdrücklichen Schreiben für die Verwendung der Musik auf der Webseite MeinAfrikaVideo.html den Betrag von zig Euro einfordert, da ein Beleg dafür, dass die dort verwendete Musik frei von Rechten sei, nicht vorliegt. Hintergrund: Die Verwertungsgesellschaften – die GEMA ist da nur ein Mitspieler in diesem Konzert – arbeiten weltweit zusammen und vertreten, etwa durch Verträge auf Gegenseitigkeit festgelegt, auch die Interessen beispielsweise von Musikern, Komponisten, Textdichtern und Produzenten von sehr weit her …