c't 21/2019
S. 10
Leserforum

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Problem Zahlungsdienstleister

Wie Sie die richtige Bezahlmethode für Ihre Online-Käufe finden, c’t 20/2019, S. 16

Herr Montz geht sehr schön darauf ein, wie viele Dienstleister an einem Zahlungsvorgang beteiligt sind. Ich habe bisher bei (Online-)Geschäften darauf geachtet, dass möglichst wenig Beteiligte involviert sind, da somit bei Problemen der richtige Ansprechpartner einfacher zu ermitteln ist. Ich bevorzuge daher, wenn Barzahlung oder Kauf auf Rechnung nicht angeboten werden, immer die Zahlung per Kreditkarte, welche ein Produkt meiner Hausbank ist. Dieser Artikel geht jedoch leider nur darauf ein, welche Möglichkeiten ich habe, wenn beim Händler etwas schiefläuft und stellt hier Kreditkarte und PayPal (scheinbar) gleich.

Was passiert aber, wenn bei einem der beteiligten Zahlungsdienstleister etwas schiefläuft? Ich erinnere mich zum Beispiel an „Vorsicht, Kunde“-Fälle, bei denen PayPal Kundengelder einfach mit der dubiosen Begründung „Terrorverdacht“ eingefroren hat. Seine (hoffentlich) meist kleine Forderung gegenüber einem amerikanischen Konzern geltend zu machen, scheint da aussichtslos. Daher ärgere ich mich immer, wenn Kreditkartenzahlung beworben wird und sich dann beim Abschluss des Geschäfts herausstellt, dass Kreditkarte über PayPal gemeint ist.

Dominik A. Trümper F

StGB sticht DSGVO

Was wir von Alexa & Co. in Zukunft erwarten dürfen, c’t 20/2019, S. 72

Warum wird im Zusammenhang mit den Sprachassistenten immer nur über die DSGVO diskutiert, also eine „simple“ Verordnung, und nicht über das Strafgesetzbuch? Insbesondere die Aussage des Rechtsanwaltes, ob Besucher informiert werden müssen, halte ich für sehr fragwürdig. Es besteht nämlich ein Unterschied zwischen Bild- und Tonaufnahmen. Unbefugte Tonaufnahmen sind nach §201 StGB verboten.

Niko Wilms B

Empfindlich getroffen

Auf Seite 73 sprechen Sie von einer „Achillesverse“. Ich hoffe Sie fassen es nicht als oberlehrerhaft auf, wenn ich vorschlage, das „v“ in Hinkunft in diesem Zusammenhang durch ein „f“ zu ersetzen.

Dr. Ingo Gutjahr B

Wir werden uns alle Mühe geben. Die Autoren und ihr Korrekturleser wurden derweil zur vollständigen Lektüre der Achilleis im lateinischen Original verdonnert.

Musik und Hörbücher

Acht Hörbuch-Apps für Android, iOS und Windows 10 im Test, c’t 20/2019, S. 100

Deezer hat eine eigene Hörbuch-App in der App mit Lesezeichen, eigener Liste der Hörbücher und so weiter. Als Tipp zu Hörbüchern ist auch noch die Spooks-App zu erwähnen, die zum Beispiel mit Deezer zusammenarbeitet.

Burkard Krüger B

Öffentlich-rechtliches Angebot

Warum wird denn die ARD Audiothek in Ihrem Artikel nicht erwähnt? Hier finden sich kostenlos sehr gute Hörbücher, auch für Kinder.

Marno Bastek B

Hörbücher sind so sehr im Trend, dass viele Leser uns weitere Quellen ans Herz gelegt haben. Bild: Rudolf A. Blaha

Die Audiothek ist eher eine Podcast- als eine Hörbuch-App. Deswegen passte sie trotz der guten Inhalte nicht in unseren Artikel.

Hörbücher ausleihen

Die Onleihe-App der öffentlichen Büchereien bietet auch Hörbücher an. Mit einem Beitrag von 15 Euro je Jahr (7,50 Euro für Rentner und andere Ermäßigungsberechtigte) bei der Stadtbücherei Dachau kann man sich beliebig viele Hörbücher ausleihen und auf mehreren Geräten wiedergeben.

Außer Streaming gibt es die Möglichkeit von Downloads, wenn auch unvorhersehbar in teils ordentlicher, teils unterirdischer Performance. Nach meiner Meinung fehlt der App nichts Wichtiges (verglichen mit Audible und Tolino), auch ein Sleeptimer ist an Bord. Büchereitypisch muss man damit leben, dass nicht jedes Hörbuch zu jeder Zeit verfügbar ist, aber das kann man mit Vormerkoptionen und Merklisten in der App in den Griff bekommen. Ebenfalls büchereitypisch ist die Leihdauer von maximal 14 Tagen, aber es ist nicht verboten, ein Hörbuch mehrmals auszuleihen. Und, mal ehrlich, wer weniger als im Mittel eine Stunde täglich hört, kriegt eh nix mit.

Hans-Joachim Bock B

Zahlen per Lastschrift

Einen wichtigen Punkt haben Sie vergessen – die Zahlungsarten bei den Anbietern. Ich habe nämlich gerade bei Thalia festgestellt, dass man ein Hörbuch-Abo nur per PayPal, Kreditkarte und demnächst auch per Payback-Guthaben bezahlen kann. Für mich ist das nicht zeitgemäß. Bei Audible ist eine Zahlung beispielsweise per Lastschriftverfahren möglich.

Helge Mayr B

Telekom-Anschlüsse

Was Router-Wizards übersehen und wie man das nachholt, c’t 20/2019, S. 132

Die Telekom BNG-Zugänge erlauben prinzipiell, wie Sie richtig schreiben, die Identifikation des Anschlusses und eine automatische Konfiguration des angeschlossenen Telekom-Routers. Dies trifft aber nicht zu, wenn ein BNG-Anschluss mit einem DeutschlandLAN IP Voice/Data-Tarif kombiniert wird und dabei die Option „feste IP-Adresse“ aktiviert ist. Dann muss die Konfiguration nach wie vor stets durch eine manuelle Eingabe der Anmeldedaten erfolgen.

Olaf Pluta B

Doppelte Buchführung

An welchen Stellen der Windows-Explorer trickst, c’t 20/2019, S. 134

Der Windows-Explorer lässt viele Ordner anders aussehen, als sie sind. Bild: Albert Hulm

Nach meinen Tests funktionieren 32- und 64-Bit-Anwendungen auch im jeweils falschen Ordner, daher ist die Zweiteilung in „C:\Programme“ und „C:\Programme (x86)“ doch – anders als bei den „System“-Ordnern – technisch gar nicht notwendig? Soweit ich das sehe, dient die Zweiteilung nur für den Fall, dass eine Anwendung in beiden Varianten existiert. Genauso könnte es dann aber auch nur einen einzigen, einheitlichen C:\Programme-Ordner geben und die Anwendungsordner werden verschieden benannt, zum Beispiel Putty32 und Putty64.

DerGo F

Kontoklau

Streaming-Dienst reagiert nicht auf Sicherheitswarnung, c’t 19/2019, S. 56

Mir ist Ähnliches wie in dem Beitrag geschildert passiert: Am 31.7.2019 wurde sich nachts zwischen 3 und 4 Uhr (MESZ) aus Penang, Malaysia und aus Bogota, Kolumbien in mein Netflix-Konto eingeloggt. Kurz darauf wurde mein Passwort geändert; zum Glück aber nicht meine E-Mail-Adresse! Nachdem ich morgens gegen 7 Uhr die E-Mails las, habe ich sofort mein Passwort geändert und so wieder Kontrolle über mein Konto erhalten. Ich konnte in der Zugriffs-Historie sehen, dass per Webbrowser ein Zugriff aus Kolumbien erfolgte (IP 81.49.66.147), komischerweise war von dem Login aus Malaysia nichts zu sehen. Ein fader Nachgeschmack bleibt, wenn ich durch Zufall in der c’t von einem ähnlichen Fall lese: Wie in Ihrem Artikel frage auch ich mich, wie meine Zugangsdaten nach Kolumbien beziehungsweise Malaysia geraten sind.

Sonja Voget B

Vorbildlich

Kurztest Magic Wormhole, c’t 19/2019, S. 102

Der Autor des Programms Magic Wormhole und Betreiber des Hilfsgateways ist schneller auf meinen Einwand eingegangen, als ich es testen konnte. Wenn nur alle IPv6-Bugs so schnell gefixt werden würden.

Thomas Schäfer F

Ergänzungen & Berichtigungen

Erst löten, dann basteln

Unterrichtsprojekt: Haustiersimulator für Fortgeschrittene, c’t 21/2019, S. 148

Um am Grove NFC das I2C-Protokoll nutzen zu können, müssen erst noch drei Lötbrücken getrennt und drei neue zusammengelötet werden. Unter ct.de/yq3f finden Sie die genaue Anleitung dazu.

Hörbuchverlage bei BookBeat

Acht Hörbuch-Apps für Android, iOS und Windows 10 im Test, c’t 20/2019, S. 100

BookBeat hat auch einige Titel von Verlagen im Angebot, die nicht zur Verlagsgruppe Bonnier gehören. Viele Verlage halten sich offenbar aufgrund des Flatrate-Modells allerdings zurück.

Firmware-Update nötig für IR

Pearls WLAN-Universalfernbedienung mit MQTT nutzen, c’t 19/2019, S. 154

Wer die Fernbedienungs-Box mit Tuya-convert geflasht hat, muss danach ein Firmware-Update auf eine neuere Sonoff-Tasmota-Version durchführen. In der von Tuya-convert installierten Minimalversion der Firmware fehlt der Code für die Infrarot-Steuerung. Am besten nimmt man die Variante „Sonoff-Sensors“. Diese enthält zahlreiche zusätzliche IR-Protokolle und kann auch Klimaanlagen per Infrarot steuern.

Tekkin nicht mehr flashbar

Smarte Steckdosen ohne Hersteller-Cloud betreiben, c’t 19/2019, S. 121

Neuere Versionen der Steckdose Teckin SP22 lassen sich nicht mehr mit Tuya-convert flashen. Der Hersteller verwendet nicht mehr den ESP8266. Leider ist der Unterschied auf der Verpackung nicht zu erkennen.

65 statt 650 kByte im Flug

Internet-Engpässe mit Windows-Tools aufspüren, c’t 18/2019, S. 152

Im Text heißt es, bei VDSL50 seien bei einer Latenz von 13 Millisekunden im Downstream rund 650.000 Byte „auf der Leitung“. Richtig ist: Es sind rund 65.000 Byte (ca. 5 MByte/s × 0,013 s); entsprechend rund 13 kByte beim Senden (Upstream).

Grundkurs verwendet Java 11

Buchkritik: Java – Der Grundkurs, c’t 18/2019, S. 174

Michael Kofler verwendet in der dritten Auflage seines im Rheinwerk-Verlag erschienenen „Java-Grundkurses“ Java 11 LTS als Grundlage, nicht wie beschrieben Java 9. Darüber hinaus geht das Buch bereits kurz auf die neue Select-Syntax von Java 12 ein.

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