c't 2/2019
S. 55
News
Open Data

Offener Zugang

Digitale Veröffentlichung des Bundesanzeigers missfällt Ministerium und Verlag

Wer die Entwicklung eines Gesetzes anhand der Texte im Bundesanzeiger verfolgen will, scheitert an der Bezahlschranke des Verlages. Nun bietet eine Bürgerinitiative die Daten aus dem Anzeiger digital im Netz an. Juristischer Ärger mit Verlag und Justizbehörden sind vorprogrammiert.

Unter www.offenegesetze.de biete die Open Knowledge Foundation sämtliche Ausgaben des Bundesgesetzblattes seit 1949 kostenlos zur uneingeschränkten digitalen Nutzung an.

Freier Zugang zu unseren Gesetzen – mit diesem Slogan wirbt das von der Open Knowledge Foundation Deutschland im Dezember gestartete Portal offenegesetze.de. Erstmals stellt es alle Bundesgesetzblätter der Bundesrepublik seit 1949 frei zugänglich im Internet bereit. Die Dokumente sind kostenfrei zum Download und zur freien Weiterverwendung verfügbar.

Bisher waren Bundesgesetzblätter nur über den „kostenlosen Bürgerzugang“ auf der offiziellen Website bgbl.de des Bundesanzeiger-Verlags verfügbar. Das Problem dabei: Der zum Medienkonzern DuMont (Berliner Zeitung, Hamburger Morgenpost) gehörende private Verlag verlangt Abogebühren für grundlegende Funktionen wie das Kopieren von Textteilen, die Durchsuchbarkeit oder das Drucken von Gesetzblättern. Eine Weiterverwendung der Dokumente untersagt der Verlag mit Verweis auf das Urheberrecht.