c't 18/2019
S. 8
Leserforum

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Versteckter Mangel

Verdächtig billige Lizenzen für Windows und MS Office bei Edeka, c’t 17/2019, S. 42

Wenn sich später herausstellt, dass irgendetwas mit der Lizenz nicht in Ordnung ist, stellt das IMHO (aber IANAL [I am not a lawyer – ich bin kein Anwalt, Anm. d. Red.]) einen versteckten Mangel dar, und das wiederum bewirkt einen Schadensersatzanzpruch, auch weit nach Ablauf der Gewährleistungsfrist. Allerdings richtet sich der nicht gegen den Verkäufer (Edeka), sondern gegen den „Hersteller“ (Lizengo); und ob der dann noch solvent ist, ist eine ganz andere Frage.

wawiwo F

Wir verfolgen das Thema weiter und bieten Hilfe bei der Überprüfung der gekauften Lizenzen an. Mehr dazu auf Seite 37 in dieser Ausgabe.

EULA ist egal

Die Gerichte in Deutschland haben oft genug klargestellt, dass es völlig egal ist, was der Hersteller in die EULA schreibt, und dass man Lizenzen durchaus weiterverkaufen darf, solange man sie selbst nicht mehr nutzt. (Das wurde manchmal an ein paar Detailbedingungen geknüpft, aber vom Grundsatz ist das das Urteil.) Das gilt sicher auch für alte Lizenzen, auch wenn Microsoft keine neuen Lizenzen für Windows 7 verkauft.

Erlenmayr F

Kassenbeleg kopieren

Da der Kassenbeleg aus einem Thermodrucker stammt, sollte man ihn umgehend fotografieren, scannen oder kopieren. Denn diese Kassenbelege überleben keine 2 Jahre Gewährleistungsfrist, wenn sie auch nur 2 Wochen in der Sonne liegen oder zu warm werden oder eine Prospekthülle mit bestimmten Weichmachern auf ihnen liegt oder …

Tom Stein F

Fehlerhafte Abbuchungen

Vorsicht, Kunde: Wie PayPal Verluste durch Betrüger auf Kunden abwälzt, c’t 17/2019, S. 46

Ich habe schon vor einigen Jahren schlechte Erfahrungen mit PayPal gemacht. Bei mir ging es darum, dass ich das Konto geändert hatte, von dem PayPal Belastungen abbuchen soll. Leider hat PayPal dennoch vom alten Konto abbuchen wollen, das aber leer oder sogar bereits gekündigt war. Ich habe mich dann mit PayPal in Verbindung gesetzt und nochmals die neue Kontonummer hinterlassen – ohne Erfolg. Die fehlerhaften Abbuchungen (!) führten zu Gebühren, die PayPal mir immer zusätzlich in Rechnung gestellt hat. Das Ende vom Lied war, dass ich den tatsächlich geschuldeten Betrag überwiesen habe und PayPal per Inkasso die inzwischen auf über 15 Euro angewachsenen Gebühren eintreiben wollte. Ich habe damals die Rechtmäßigkeit der Forderung bestritten und warte bis heute auf ein Gerichtsverfahren.

Joachim Vocke B

Mal so, mal so

PayPal ist immer das, was für sie gerade am günstigsten ist. Dann sind sie wahlweise: Zahlungsdienstleister, Inkassounternehmen oder Bank mit Luxemburgischer Lizenz. Wenn es darum geht, mit dem Geld der Kunden zu arbeiten (einbehalten und erst verspätet dem Kundenkonto gutschreiben), dann sind sie eine Bank. Wollen sie aber Geld vom Kunden, legen sie Methoden wie ein Inkassounternehmen an den Tag. In allen anderen Fällen sind sie lediglich Zahlungsdienstleister und für nichts zuständig.

Klaus Rörig F

Falscher Ansatz

Warum es die elektronische Patientenakte in Deutschland so schwer hat, c’t 17/2019, S. 54

Theoretisch sollte die elektronische Patientenakte bald kommen. Derzeit erscheint dieses Ziel noch außer Reichweite zu sein. Bild: Albert Hulm

Wer sich die Problematik vor Augen führt, kommt nicht umhin zu erkennen, dass das Problem nicht technisch oder strukturell, sondern nur ganzheitlich zu lösen ist. Wir brauchen ein attraktives Hausarztmodell und eine Lösung zur sicheren Datenübermittlung zwischen den Praxen. Dann bekommt der Facharzt meine Daten direkt vom Hausarzt auf explizite Anforderung – abgesichert durch den Überweisungsschein und meine KVK. Und mein Hausarzt weiß auch, dass ich meine Daten vom Psychiater ungerne weitergeleitet haben will. Die Industrie kann über diese Schnittstelle ebenfalls Daten anfordern, aber nur anonym.

Roland Mainka B

kW statt PS

Elektrischer Kia Soul mit 450 Kilometer Reichweite, c’t 17/2019, S. 88

Von einer technikaffinen Redaktion hätte ich schon erwartet, dass die richtigen Einheiten in den Artikeln verwendet werden. Die Angabe „PS“ macht bei reinen Elektroautos absolut keinen Sinn. Sie dient noch nicht einmal als Vergleichsmaßstab zu den Verbrennern. Es wäre bestenfalls ein Anhaltspunkt, wie hoch die theoretische Maximalgeschwindigkeit beträgt. Aber selbst die wird bei diesem Auto zugunsten der Reichweite softwaregesteuert gekappt. Alternativ können Sie natürlich alles in PS oder PSh angeben, also auch die Kapazität des großen Akkus (80 PSh) und die Leistung der „Zapfsäulen“ (zu Hause: 2,9 PS (statt 2,2 kW); in Deutschland übliche CCS-Schnelllader: 66 PS). Ja dann kann man mit der Maximalleistung von 136 beziehungsweise 204 PS des Autos was anfangen.

Carolin (alias Bahnfrei) B

Rechts fahren!

„Für das sparsame E-Stromern auf der mittleren Autobahnspur …“ suggeriert leider genau das, was ich als Vielfahrer größtenteils erlebe. Aber in Deutschland gilt noch Rechtsfahrgebot, das heißt: gerne sparsam auf der „LKW-Spur“ stromern, spart eh mehr Energie. Ansonsten werden unsere dreispurigen Autobahnen faktisch zu zweispurigen.

Die Tempomat-Thematik im gleichen Absatz ist heute schon eine, aber meines Erachtens nicht relevant, da man meist auf der Abfahrt den Tempomaten per Bremspedal ausschaltet.

Ralf Schade B

SIP, SIP, hurra?

Androids eingebaute VoIP-Funktionen wieder aktivieren, c’t 16/2019, S. 130

Ihren Artikel habe ich mit großem Interesse gelesen, weil ich dachte, ich könnte damit die VoIP-Funktion auf meinem Galaxy Tab A 2016 wieder aktivieren. Aber nach Download und Installation der Galaxy SIP Settings kam die Enttäuschung: ein leerer Bildschirm für Internet-Telefonie-Konten.

Reinhard Czembor B

Mit der App SIP Settings funktioniert das tatsächlich nicht. Mit der App SIP Accounts des Artikelautors Mark Liebrand hat es zumindest bei uns geklappt, das Tab 2016 mit SIP nachzurüsten. Der Link zu dieser Datei unter ct.de/yx49 hat anfangs nicht funktioniert, nun zeigt er korrekt auf die APK-Datei (1,3 MByte) auf der Homepage des Autors.

Zivilrecht vs. Strafrecht

Ihr Gastnetz, Freifunk und die Störerhaftung, c’t 17/2019, S. 70

Mit Freifunk kann jeder ein offenes WLAN anbieten, ohne sich Sorgen um Haftungsfragen zu machen.

Was in meinen Augen bei dieser Diskussion immer vergessen wird, ist das Strafrecht. Wenn ich ein Gastnetz (ohne Freifunk) freigebe, kann ich zivilrechtlich zwar nicht mehr viel befürchten (wie im Artikel beschrieben). Allerdings wird es kritisch, wenn ein User strafrechtlich relevante Tatbestände über meinen Anschluss begeht. Dann bin ich doch – soweit mir bekannt – immer noch als Mitstörer oder sogar Störer haftbar.

hyperjojo F

Auch strafrechtlich können Betreiber von offenen WLAN-Netzwerken nicht belangt werden, wenn ohne ihr Zutun und ohne ihr Wissen Rechtsverletzungen von Nutzern des Netzwerks begangen werden. Allerdings wird der Betreiber eines offenen WLANs derjenige sein, der im Fall einer Straftat über die IP-Adresse ermittelt wird. Zwar ist das Risiko einer Verurteilung nahe null, im Zentrum von Ermittlungen zu stehen, ist jedoch unter Umständen sehr zeitraubend und unangenehm.

VR für Insekten

Tipps & Tricks: Insekten im Monitor, c’t 17/2019, S. 166

Bei uns zu Hause hatten wir vor einigen Jahren Insekten im Bildschirm. Im Internet fand ich den Tipp, das Insekt mit hellen Pixeln an den Rand zu locken. Das hat tatsächlich geklappt. Man stellt dazu den Bildschirmhintergrund auf Schwarz und bewegt eine kleine weiße Fläche zur Stelle mit dem Insekt. Dann verschiebt man die Fläche schrittweise alle paar Minuten. Irgendwann ist das Insekt den hellen Pixeln hinterher gekrabbelt und bleibt danach hoffentlich am Rand.

Michael Bartz B

Otto reist weiter

Gefahren für Technik auf Reisen, c’t 14/2019, S. 18

Viele Leser werden sich wohl wie ich fragen, wie die Geschichte mit Otto und seiner mangelhaften IT-Sicherheit auf Reisen weitergegangen ist. Ich war so frei und habe sie fortgesetzt. Ich hoffe, Sie haben genau so viel Spaß beim Lesen wie ich beim Schreiben.

Martin Köhler B

Vielen Dank, wir wurden gut unterhalten! Natürlich möchten wir den anderen Lesern nicht vorenthalten, wie Ottos tragische Geschichte weitergeht. Wir haben Ihre Fortsetzung unter https://heise.de/-4490593 veröffentlicht.

Ergänzungen & Berichtigungen

ADA Health ist keine US-Firma

Warum Sie bei Medizin-Apps unbedingt das Kleingedruckte lesen sollten, c’t 17/2019, S. 60

Die ADA Health GmbH spricht in ihren Datenschutzbestimmungen von einer Holding. Deren Sitz liegt jedoch nicht in den USA. Der Hauptsitz der ADA Health GmbH liegt in Berlin. Hinzu kommen weitere Bürostandorte in München, London und New York. In den USA befindet sich also eine Zweigstelle und kein Mutterkonzern.

B&W statt B&O

Samsungs LCD-TV 65Q90R und Philips OLED-TV 65OLED903 im Test, c’t 17/2019, S. 96

Im Philips OLED-TV 65OLED903 steckt ein Soundsystem von Bowers & Wilkins, nicht von Bang & Olufsen.

Dokumentation des Yamaha-YCX-API 2.0

Yamahas Multiroom-System MusicCast ins Smart Home einbinden, c’t 17/2019, S. 112

Die Spezifikation des Basic-API von Yamaha gibt es im Netz auch in der Revision 2.0. Zu finden ist sie über ct.de/ysd4.

Wir freuen uns über Post

Ausgewählte Zuschriften drucken wir ab. Bei Bedarf kürzen wir sinnwahrend.

Antworten sind kursiv gesetzt

Anonyme Hinweise https://heise.de/investigativ