c't 18/2019
S. 162
Recht
Tanzwerke
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Wer hat meine Moves geklaut?

Wer fremde Tanzschöpfungen zu Geld macht, riskiert Urheberrechtsärger

Dass das unerlaubte Ausbeuten von Musik-, Foto- und Filmwerken mit dem Urheberrecht kollidiert, ist nicht neu. Dass es auch einen Schutz für Tanzwerke gibt, weiß allerdings nicht jeder. Wer sich wiedererkennbare typische Moves kreativer Tanzerfinder ausleiht, um sie etwa in Spielprogramme einzubauen, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis.

Der als Dr. Christopher Turk aus der US-Krankenhausserie „Scrubs“ bekannte Schauspieler Donald Faison ist auf das Spielestudio Epic Games nicht gut zu sprechen. Das im Bundesstaat North Carolina ansässige Unternehmen hat Faison zufolge dessen Rechte verletzt – durch das unerlaubte Einbauen eines von ihm erfundenen Tanzes als „Default Dance“ in den weltweit hundertmillionenfach verbreiteten Shooter „Fortnite“.

Ein solcher Vorwurf mag zunächst kurios und weit hergeholt klingen. Bei näherer Betrachtung geht es allerdings um deutlich mehr als bloße Kleinlichkeit und Haarspalterei. Rechtlich gesehen kann ein Tanz tatsächlich einem ähnlichen Schutz unterliegen wie ein Lied oder ein Gedicht – und das nicht etwa bloß in den USA, wo deutsche Beobachter mit allerlei ungewohnten Rechtskapriolen rechnen, sondern durchaus auch hierzulande.