c't 17/2019
S. 38
News
Domain-Verwaltung

Abrissbirne für Whois

Mehr Privatsphäre für Domain-Inhaber dank RDAP

Spammer und Adressverkäufer werden ihm ein Tränchen nachweinen: Über das Whois-Protokoll konnten sie lange Zeit weltweit Adressen von Domain-Inhabern aus öffentlichen Datenbanken abgreifen. Ab Ende August sind Domain-Inhaber besser geschützt.

Ab dem 26. August müssen Domain-Händler und Betreiber aller Adresszonen, die vertraglich an die Domain-Verwaltung ICANN gebunden sind, den Zugriff auf Domain-Inhaberdaten per Whois-Protokoll einstellen und auf das Registration Data Access Protokoll (RDAP) umsteigen.

Das ist der zweite große Schritt auf dem Weg zum Ende der Whois-Ära. Der erste ist schon getan: Seit Ende Mai 2018 müssen Domain-Registrare und Registries, die europäische Nutzer mit Domain-Namen versorgen, die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung umsetzen (DSGVO). Das bedeutet: Sie dürfen Adressen und Rufnummern von Eignern der Domains, oftmals also Privatadressen, nicht mehr veröffentlichen.