c't 17/2019
S. 29
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Fehlfunk

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Warum 5G nicht für die Hörfunkausstrahlung taugt

Der niedersächsische Landtag forderte im Juni eine Hörfunkausstrahlung auf Basis des 5G-Mobilfunks. Nun stellen sich das Institut für Rundfunktechnik und die 5G Media Initiative dagegen. Man kann das als Beleg dafür lesen, dass die Abgeordneten womöglich ohne ausreichende Kenntnis entschieden haben.

Am 19. Juni hat der niedersächsische Landtag einstimmig beschlossen, dem digitalen Hörfunk auf Basis der DAB+-Technik die Fördermittel zu entziehen. Er forderte die Landesregierung sogar auf, DAB+ abzuschalten. Einstweilen solle der analoge UKW-Rundfunk weiterlaufen, aber mittelfristig empfahl der Landtag die Hörfunkausbreitung über den schnellen 5G-Breitbandmobilfunk auf das Handy.

Doch 5G taugt für den Hörfunk nur eingeschränkt. Wenn der Strom im Katastrophenfall ausfällt, funktionieren Internetzugänge und damit auch die moderne VoIP-Telefonie sowie der Mobilfunk dank USV-Überbrückung allenfalls einige Stunden – anschließend können etwa Rettungsdienste die Bevölkerung wohl nur noch über Lautsprecherwagen informieren.