c't 17/2019
S. 144
Praxis
Smartphone-Kindersicherung
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Bild: Albert Hulm

Smartphones kindersicher

iOS und Android mit Bordmitteln kindersicher machen

Android und iOS bieten von Haus aus zahlreiche Möglichkeiten, Smartphone und Tablet des Nachwuchses unter Kontrolle zu behalten. Wir zeigen, wie Sie das Gerät für Ihre Kinder absichern.

Ohne Smartphone geht es zumindest für ältere Kinder einfach nicht mehr. Eltern stellt das vor ein echtes Dilemma: Einerseits ist nicht nur die Kommunikation im Freundeskreis des Kindes aufs Smartphone gepolt, es erweist sich oft auch als ziemlich nützlich, nicht nur im Notfall. Komplett verbieten ist daher kaum eine Option. Andererseits bietet ein offenes Smartphone viele Möglichkeiten, an unangemessene Inhalte zu gelangen, hemmungslos Geld auszugeben oder einfach nur Zeit zu verdaddeln.

Apple und Google sind sich des Problems bewusst. Als die beiden großen Betriebssystemanbieter für Smartphone und Tablet stehen sie sowohl unter Beobachtung der Eltern als auch des staatlichen Jugendschutzes. Apple gibt mit der Familienfreigabe und Kindersicherung schon seit vielen Jahren den Eltern Mittel an die Hand, um die Benutzung von iPhone und iPad einzuschränken. Google liefert nach langer Passivität mittlerweile mit Family Link auch für Android nennenswerte Kontrollmöglichkeiten.

Dank tiefer Integration ins Ökosystem sind die Bordmittel nicht nur schwerer zu umgehen als Drittanbieter-Tools, sie sind vor allem auch kostenlos. Und wo anfangs nur das Allernotwendigste möglich war, rüsten die beiden Hersteller mit Zeitkontrolle und Fernwartung weiter auf. Wie man den Kinderschutz auf Android und iOS einrichtet und wo deren Grenzen liegen, zeigen wir in diesem Artikel.

Einrichtung

Um den Kinderschutz einzurichten, ist bei Google ein eigenes Google-Konto für das Kind Pflicht. Bei Apple kommt man theoretisch um ein eigenes Kinderkonto herum, indem man den Account des Erwachsenen auf dem Kindergerät einrichtet und für den Nachwuchs einschränkt. Zwar gibt das mehr direkte Kontrolle, weil Sohn oder Tochter immer persönlich fragen muss und nicht per Textnachricht aus dem Kinderzimmer Nachschub verlangen kann. Es führt aber zu einer problematischen Vermischung mit dem Haupt-Account, weil mit dem etwa auch Mail, Adressbuch oder Fitnessdaten verbunden bleiben.

Das Mindestalter zum Eröffnen eines Accounts beträgt bei beiden Anbietern in Deutschland normalerweise 16 Jahre. Wer ein geringeres Alter angibt, muss sein Konto daher zwangsweise mit dem Account eines Erwachsenen (mindestens 18 Jahre) verknüpfen. Die Eltern brauchen ebenfalls ein Konto beim Anbieter. Google erlaubt die Einrichtung und Verwaltung von Family Link sowie des Kinderkontos auch ohne Android oder Chrome OS über seine Website. Apple hingegen setzt für die Verwaltung iPhone, iPad, iPod touch oder einen Mac voraus.

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