c't 14/2019
S. 70
Hintergrund
EU-Antiterror-Verordnung
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Schutz befohlen

Upload-Filter per EU-Verordnung?

Die EU verhandelt über eine Verordnung gegen terroristische Online-Inhalte. Es steht viel auf dem Spiel: Hardliner fordern automatisierte und privatisierte Löschungen binnen einer Stunde. Welche Löschfristen sollen gelten? Kritiker befürchten dramatische Einschränkungen der Grundrechte.

Das Christchurch-Attentat hat den Handlungsdruck augenscheinlich nochmals erhöht: Zwei Monate nach dem Livestream des Angriffs auf eine Moschee mit mehreren Dutzend Toten rief die neuseeländische Regierungschefin Jacinda Arden zum internationalen Vorgehen gegen „terroristische und extremistische Gewaltinhalte“ auf. Das Ergebnis ist der Christchurch Call, eine unverbindliche Vereinbarung zwischen Regierungen und Unternehmen, Regeln gegen Terrorismus online besser durchzusetzen (siehe c’t 12/2019, S. 47). Was genau terroristische Inhalte sind, wird darin allerdings nicht beantwortet.

Die Europäische Union arbeitet bereits seit 2015 an Wegen, terroristische Inhalte auf Plattformen wie Facebook und YouTube einzudämmen. Bislang setzte die EU-Kommission dabei auf freiwillige Selbstkontrolle: Im Rahmen der Kooperationsplattform EU-Internetforum brachte sie die Betreiber der großen sozialen Netzwerke mit der Strafverfolgungsbehörde Europol und Vertretern der Mitgliedsstaaten an einen Tisch. Ziel der Veranstaltung war es, „ein gemeinsames Konzept auf der Grundlage einer öffentlich-privaten Partnerschaft zur Aufspürung und Bekämpfung schädlicher Online-Inhalte“ zu erstellen.