Dash Buttons unrechtens
Das Landgericht München I hat entschieden, dass Amazons Dash Buttons nicht gesetzeskonform sind (Az 12 O 730/17). Vor dem Kauf eines Artikels per Knopfdruck werde der Kunde nicht über den aktuellen Kaufpreis und die tatsächlich bestellte Ware informiert, so das Gericht. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW im September 2016, kurz nach der Markteinführung des Dash Buttons in Deutschland. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Amazon hat angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. (jo@ct.de)