c't 7/2018
S. 148
Recht
Gesichtserkennung
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Bild: Albert Hulm

Ich weiß, wer du bist!

Ein rechtlicher Blick auf automatische Gesichtserkennung

Sich anonym in der Masse bewegen – das könnte künftig schwierig werden. Gesichtserkennungssysteme erreichen bereits jetzt hohe Trefferquoten. Das lässt nicht nur Ordnungsbehörden auf willkommene Datenhilfe hoffen. Auch Wirtschaftsunternehmen haben Ideen, wie sie Profile gescannter Kunden nutzen können. Das deutsche Recht setzt jedoch Grenzen.

Bislang kommen Durchschnittsbürger mit Gesichtserkennung vornehmlich über Log-in-Optionen bei Smartphones in Berührung. Solche Nutzer-Wiedererkenner, die je nach Gerät mal mehr, mal minder beeindruckend arbeiten, werden als bequeme Alternative zu klassischen Entsperrmechanismen wie Fingerabdruck-Scans geschätzt. Die beim iPhone X genutzte Face-ID-Technik nimmt hier eine Spitzenposition ein. Nicht von ungefähr hat Whistleblower Edward Snowden bereits im November 2017 gegenüber IT-Experten aus der Bankenbranche davor gewarnt, dass die beim Face-ID-Einsatz anfallenden Daten leicht missbraucht werden könnten – insbesondere weil Apple auch App-Entwicklern Zugriff darauf einräumt. Infineon will Anbietern von Android-Geräten ein ähnlich leistungsfähiges System verkaufen, das mit einem komplexen Kameramodul namens True Depth und einer aufs Gesicht projizierten Infrarot-Punktwolke arbeitet.

Was beim Smartphone noch nett und sympathisch wirken kann, insbesondere weil man es dort bewusst und freiwillig nutzt, wird beim automatischen Einsatz gegenüber vielen Menschen zum Problem – und taugt manchmal sogar zum schlagzeilenträchtigen Skandal.

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