c't 6/2018
S. 34
News
Überwachung
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Minority Report

Wie Bayerns Polizei den Datenschutz aushebelt

Überwachungsdrohnen, DNA-Tests, Präventivhaft: Der Entwurf für Bayerns neues Polizeigesetz liest sich wie das Skript eines düsteren Science-Fiction-Films. Unter einem Innenminister Seehofer könnte dies bald für ganz Deutschland gelten.

Die CSU-Regierung in Bayern will ihre Polizei mit neuen Befugnissen ausrüsten. Bei der Fahndung nach potenziellen Terroristen soll sie Personen nahezu frei nach eigenem Ermessen online und offline überwachen und langzeitig festnehmen dürfen. Datenschützer und Bürgerrechtler kritisieren den Gesetzentwurf zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts scharf. Er ist jedoch nicht nur für den Freistaat relevant. Unter Horst Seehofer als geplanten Chef des neuen „Superministeriums“ für Innen, Heimat und Bauen könnte er auch der kommenden Regierung als Vorbild für ein bundesweites Musterpolizeigesetz dienen.

Da lohnt ein genauer Blick in den 101 Seiten dicken Entwurf, den Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) vorgelegt hat. Von den 25 Neuerungen befassen sich lediglich zwei mit dem Schutz von Bürgerrechten. Der Rest erleichtert der Polizei die Arbeit am „Gefährder“ – dieser juristischen Figur, die das polizeiliche Ordnungs- und Strafrecht zunehmend bestimmt. Das novellierte Gesetz verschärft dabei die Definition und spricht nicht mehr von einer „konkret drohenden“, sondern nur noch von „dringenden“ oder „allgemein drohenden“ Gefahr.