c't 6/2018
S. 154
Recht
Elektronischer Rechtsverkehr
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E-Justiz in der Sackgasse

Was wird aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach?

Eigentlich sollte das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) seit Jahresbeginn einen verbindlichen Kanal für den elektronischen Rechtsverkehr zwischen Anwaltskanzleien und Gerichten bilden. Das Ganze ist jedoch einstweilen gescheitert. Die Geschichte von falschen Einschätzungen, grundsätzlichen Konzeptfehlern und Sicherheitsrisiken rund ums beA hat regelrechte Schildbürgerqualitäten.

Der Zug der deutschen Gerichtsbarkeit sollte mit Volldampf die digitale Zukunft ansteuern – und das „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“ (FördElRV) stellte bereits 2013 die Weichen [1]: Für Anwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Steuerberater und Angehörige einzelner anderer Berufe, aber auch für Behörden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts führte der deutsche Gesetzgeber die Pflicht ein, einen „sicheren Übermittlungsweg … für die Zustellung elektronischer Dokumente“ zu eröffnen. Dabei ist für den Versand von Dokumenten an Gerichte normalerweise eine „qualifizierte elektronische Signatur“ entsprechend dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) zu verwenden – mit dem ganzen dazugehörigen Aufwand wie Prozessorkarte respektive Kartenleser. Das sollte nur dann nicht gelten, wenn man einen der gesetzlich privilegierten Wege beschreitet: De-Mail-Konten oder „besondere elektronische Postfächer“ für Notare („beN“), Behörden („beBPo“) – und Rechtsanwälte („beA“).

Das beA war als Weiterentwicklung des eher wenig genutzten Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) mit der zusätzlichen Funktion eines Empfangsbekenntnisses konzipiert und sollte unter der Verantwortung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gehostet werden [2]. Daraus wurde allerdings nichts: Da das beA gewissermaßen im letzten Moment aufgrund haarsträubender konzeptioneller Fehler, Sicherheitsrisiken und Unzulänglichkeiten gestoppt wurde, stellt die Justiz den seit 2016 inhaltlich nicht mehr weiterentwickelten EGVP-Bürger-Client noch immer bereit – und zwar ohne Support [3].