c't 26/2018
S. 172
Recht
Garantie und Gewährleistung
Aufmacherbild
Bild: Thorsten Hübner

Komplizierte Fälle

Kundenrechte bei Reparaturen innerhalb der Gewährleistungsfrist

Verkäufer verweisen bei Gewährleistungsfällen gerne an den Hersteller und dessen Garantie. Man sollte gut überlegen, ob man sich darauf einlassen will, denn für den Kunden hat beides sowohl Vor- als auch Nachteile. Richtig kompliziert wird es, wenn während der Gewährleistungszeit eine Reparatur notwendig wird, die nicht unter die gesetzliche Gewährleistung oder eine Garantie fällt.

Reparaturen innerhalb der Gewährleistungsfrist gehen in vielen Fällen problemlos über die Bühne. Das defekte Gerät wird repariert oder ausgetauscht und für den Kunden ist der Fall erledigt. Welche Rechte aber hat er, wenn sich ein weiterer Defekt zeigt oder wenn die Reparatur nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde?

Wichtig für das Verständnis ist zunächst einmal die korrekte Unterscheidung zwischen „Gewährleistung“ und „Garantie“. Beide Begriffe werden sowohl von den Verbrauchern als auch von den Händlern gern durcheinandergebracht.

Die Gewährleistung betrifft das Verhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer und regelt, welche Ansprüche der Kunde hat, wenn die erworbene Sache bei Aushändigung nach dem Kauf mangelhaft ist. Ein Mangel liegt nach der gesetzlichen Definition (§ 434 BGB) grundsätzlich vor, wenn das Produkt bei Übergabe nicht die vereinbarten Eigenschaften hat beziehungsweise sich weder für die gewöhnliche Verwendung eignet noch eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die ein Käufer nach Art der Sache erwarten kann.