c't 23/2018
S. 170
Recht
Medienregulierung

Servus Rundfunk

Was der neue Medienstaatsvertrag für Nutzer und Anbieter bedeutet

In einem ungewöhnlich transparenten Verfahren arbeiten die Bundesländer an der Neuregulierung für Rundfunk und Internet. Schon jetzt ist klar: Der sendende Bürger soll unbehelligt bleiben, aber auf Streaming-Plattformen und soziale Netze kommen zusätzliche Pflichten zu.

Bei der Medienregulierung ist die Politik oft in der Rolle des Sisyphus: Immer wenn sie – meist nach jahrelangem Ringen – mit Gesetzen auf die veränderte Medienlandschaft reagiert hat, ist die Technik schon wieder viel weiter. Lange dauerte es etwa, für das Mitmach-Web 2.0 Begriffe und Regeln zu finden. Als man so weit war, war der Hype vorbei, stattdessen kamen soziale Plattformen in Mode, die ganz andere Probleme brachten.

In Deutschland gestaltet sich die Regulierung besonders kompliziert, weil sie aus historischen Gründen nicht zentral vom Bund gesteuert, sondern von den Bundesländern beschlossen wird. Im Mittelpunkt steht der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag, RStV), den alle 16 Ministerpräsidenten einstimmig tragen müssen.