c't 22/2018
S. 10
Leserforum
Leserbriefe

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Alexa und die DSGVO

Amazons Sprachassistentin kommt in Fernseher, Steckdosen und Mikrowellen, c’t 21/2018, S. 18

In Zeiten von DSGVO und Totalvernetzung der Eigenheime wäre es mal interessant zu erfahren, inwieweit Gäste über Alexa & Co. im Hause zu informieren sind. Auch wäre es schön, mal die gesellschaftlichen Implikationen darzulegen, wenn quasi jeder Haushalt so eine Wanze hat. Dann ließen sich darüber nämlich auch Bekanntschafts- und Besuchsprofile ermitteln inklusive gegebenenfalls der besprochenen Themen.

M76 F

Die Sprachassistentin horcht lediglich auf Ihr Aktivierungswort. Erst wenn dieses fällt, wird der nächste Satz aufgezeichnet und zur Auswertung (verschlüsselt) an die Amazon-Cloud geschickt – und auch nur dieser und nicht ganze Gespräche. Die aufgezeichneten Sätze kann man zudem jederzeit in der Amazon-App kontrollieren und löschen. Insofern wird hier kaum der Datenschutz der Gäste berührt.

Tendenziös

Datenschützer kritisieren die Gesundheits-App Vivy, c’t 21/2018, S. 20

Leider ist der Artikel unangemessen wertend. Schon der Untertitel „Datenschützer kritisieren die Gesundheits-App Vivy“ suggeriert eklatante Sicherheitsmängel in der App. Dann führen Sie generelle Bedenken zur Verwendung von Smartphones an, mit dem Hinweis darauf, dass Schadsoftware die Absicherung unwirksam machen könne. Meiner Kenntnis nach gilt das für andere Endgeräte ebenso. Sie nennen keine bekannten oder erkannten Sicherheitsmängel der App, lassen den Leser aber im Glauben, dass etwas mit dieser App nicht in Ordnung sei.

Thomas Hetschold B

Luxus mit Fehlern

Vivy ist eine unter vielen elektronischen Patientenakten, die digital den Schnellhefter des Patienten mit Papierbefunden ersetzen sollen. Behandlungsentscheidungen fällt ein Arzt nur auf der Grundlage der Arztakte. Hier wird die Situation dokumentiert, die zu einer Entscheidung führte, deshalb darf sie nicht verändert werden. Eine elektronische Patientenakte kann als Quelle von bisher unbekannten Befunden genutzt werden. Leider gibt es derzeit keinen rechtssicheren Weg, wie ein Befund digital zwischen Arztakte und Patientenakte ausgetauscht werden könnte. Die euphorischen Schilderungen der digitalen Luxusfunktionen von E-Patientenakten „übersehen“ dies regelmäßig.

Dr. med. Stefan Streit

Bei Wish.com kann man Sachen bestellen, die es gar nicht geben kann – zum Beispiel MicroSD-Karten mit 1 TByte Kapazität.

Offensichtlicher Schrott

Gefälschte USB-Sticks und (Micro-)SD-Karten bei Wish.com, c’t 21/2018, S. 62

Bei Wish ist es ja wohl für jeden gesunden Menschenverstand offensichtlich, dass es sich insgesamt um sehr minderwertige Ware handelt, wenn es nicht überhaupt allein um Betrug und Fälschungen geht. Allein die extrem aggressive und aufdringliche Werbestrategie von Wish sollte das ultimative Anzeichen dafür sein, diese und gleichartige Verkaufsplattformen zu meiden. Letztendlich wird sich unser Planet über die Müllvermeidung des Noch-nicht-ausgepackt-aber-schon-kaputt Elektronikschrotts freuen.

noopsit F

Auch bei Amazon

Vor etwas mehr als einem Jahr habe ich über Amazon die MicroSD-Karte „Santin 64GB Class 10“ erworben und zuerst in der Kamera Sony NEX5 eingesetzt. Die stürzte nach jeweils zirka 15 Aufnahmen öfter ab: Ärger im Urlaub. Danach schien die Karte nicht mehr formatiert zu sein: Hmmm, komisch, und dazu noch alle Bilder futsch – grrrrrrr. Jetzt habe ich die Karte einem Test unterzogen, und siehe da, sie hat nur 6,1 GByte. Fazit: Jede erworbene Karte wird erst einmal geprüft!

Henry William Kurth B

30 Euro reichen

15 Keyboards für Vielschreiber und Spieler im Vergleich, c’t 21/2018, S. 94

Sie haben Tastaturen ab 80 Euro aufwärts verglichen. Zwar bin ich kein Gamer, aber ein Vielschreiber und Developer. Ich kaufe seit Jahren gute Cherry-Tastaturen mit gutem Druckpunkt in der Preislage von 30 Euro. Die reichen völlig. Das gesparte Geld steckt man besser in mehr RAM oder die Qualität anderer Hardware. Natürlich kann man für die im Artikel besprochenen Tastaturen irgendwelche exotischen Vorteile herauslutschen. Als Tastatur-Empfehlung für die breite Leserschaft taugt der Artikel nichts.

Michael H. B

Äpfel und Birnen

Gerichte uneins: Wann darf Facebook Beiträge löschen?, c’t 21/2018, S. 152

Ich finde die Einleitung irreführend: Dort schreiben Sie, „wie verschieden die Instanzgerichte zwischen Meinungsfreiheit und Hausrecht des Plattformbetreibers [hier: Facebook] abwägen.“ In dem Fall des OLG München ging es um eine vielleicht etwas provozierende persönliche Bemerkung, die stehen bleiben durfte; in den Fällen des OLG Karlsruhe und LG Frankfurt ging es aber um rassistische, wenn nicht gar volksverhetzende Kommentare, die gelöscht werden mussten. Daraus stricken Sie dann, die Gerichte seien „uneins“. Dabei war die zu beurteilende Sachlage aber auch völlig unterschiedlich.

Stephan Schleim B

Der komplette c’t-Artikel zur Diskussion ums Handyverbot an Schulen steht jetzt kostenlos online.

Handyverbot diskutieren

Lehrerverband will Handys in der Schule verbieten, c’t 21/2018, S. 70

An der Schule meiner Kinder (Gymnasium 8. & 9. Klasse) hat gerade die Diskussion begonnen, ob Tablets eingeführt werden sollen. Es wäre toll, wenn Ihr Beitrag und die Ihrer Kollegen als kostenloser Download bereitstünden, um die Diskussionsgrundlage zu verbreitern.

Jan Völkers B

Sie finden den vollständigen Artikel jetzt kostenlos online unter https://heise.de/-4173243. Sie dürfen ihn darüber nach Belieben teilen und können ihn dort auch als PDF herunterladen.

Verbot tut gut

Als Vater von drei Kindern, zwei davon im schulpflichtigen Alter, kann ich dem Ansatz einer einheitlichen Regelung, Smartphones an Schulen bis zum Alter von 15 Jahren zu verbieten, nur vehement zustimmen. Warum gibt es in Firmen Kisten, in denen bei einer Besprechung die Smartphones eingesammelt werden? Weil nicht mal die „die alte weiße Männergeneration“ in der Lage ist, nicht ans Smartphone zu gehen, nicht mitten in der Besprechung zu telefonieren oder daran zu denken, es „stumm“ zu stellen.

mijukad F

Diskriminierung

Ich verstehe ja, dass man bestimmte Dinge mit Nachdruck adressieren muss. Doch die Aussage „… dass es höchste Zeit wird, dass das auch alten weißen Männern und Frauen klar wird …“ finde ich zutiefst verletzend und diskriminierend. Ich möchte Sie bitten, nicht gegen irgendwelche Bevölkerungsgruppen zu schreiben. Das würde dazu führen, die Gesellschaft in Gut und Böse zu spalten und die Gruppen gegeneinander aufhetzen. Es ist heute schon schwer genug, wieder zu einer sachlichen normalen Kommunikation zurückzufinden.

Peter Liebl B

Zweimal Flimmern

Smartwatch mit Kardiograf, c’t 21/2018, S. 42

Kammerflimmern ist eine Art von Herzrhythmusstörung, also Arrhythmie. Kammerflimmern ist aber nicht gleichzusetzen mit Vorhofflimmern. Der entscheidende Unterschied ist, dass beim Kammerflimmern die Pumpaktion der Hauptkammern praktisch zum Stillstand kommt und nach wenigen Sekunden Bewusstlosigkeit einsetzt. Ohne Gegenmaßnahmen oder spontanes Ende des Flimmerns verstirbt der Betroffene in Minuten.

Beim Vorhofflimmern setzt hingegen das Pumpen der Vorkammern weitgehend aus, aber nicht das der Hauptkammern. Das verringert zwar die Pumpleistung des Herzens etwas, wirkt sich aber nicht so dramatisch wie Kammerflimmern aus. Oftmals bemerken die Betroffenen das Vorhofflimmern nicht einmal. Gefährlich ist diese Rhythmusstörung dennoch, zum Beispiel weil sich Blutgerinnsel bilden können.

Dr. med. Jörg Bahra B

Spielverderber

Wie Shazam Songs erkennt, c’t 21/2018, S. 174

Silversternacht 2013. Die Fregatte „Shtandart“, der Nachbau eines 300 Jahre alten russischen Kriegsschiffes, liegt im Hafen von La Gomera. Um 22 Uhr haben wir zum zweiten Mal eine der Kanonen abgefeuert – beeindruckender als jedes Paket Chinaböller. Dann wird getanzt. Die meisten haben sich mit improvisierten Kleidungsstücken wie Seefahrer und Piraten verkleidet. Mal erklingt Folk, mal Rock und dann ein Tango. Ein junges verliebtes Piraten-Paar tanzt über die Decksplanken. Ich schätze mich glücklich, diese Atmosphäre mit meiner Kamera einfangen zu dürfen – dieser Tanz auf diesem Schiff an diesem Ort in dieser Nacht, unvergesslich!

Kaum habe ich das Video bei YouTube hochgeladen, wird schon gemeckert: Gotan Project hat die Rechte für „Diferente“. Herzlichen Dank, Avery Li-Chun Wang!

Paul Lenz F

Falsche Sektorgröße

Externes Gehäuse für PCIe-NVMe-SSDs: LM902/USB 3.1 UASP zu PCIe NVMe M.2, c’t 21/2018, S. 50

Ich hatte die Hoffnung, damit endlich meine NVMe-SSDs im NUC und im Notebook (Dell Inspiron 7577) direkt auf die externe Backup-SSD klonen zu können. Leider geht das Klonen nicht von den internen SSDs mit 512-Byte-Sektoren auf die externe USB-3.1-SSD, weil die 4-KByte-Sektoren meldet. So nützt mir das Gehäuse eigentlich nur als schneller Datenstick.

Rainer Klingler B

Das Problem mit den 4K-Sektoren war uns im Kurztest leider nicht aufgefallen. Die Firma Delock setzt denselben JMicron-Chip JMS583 in der USB-3.1-Box Delock 42600 ein und bestätigt, dass der Chip nur mit 4K-Sektoren arbeiten kann.

Ergänzungen & Berichtigungen

Angular-Buch

Buchkritik: Entwicklerreise ins Bücherparadies, c’t 21/2018, S. 186

Das Buch ist ein 2018 erschienener unveränderter Nachdruck der ersten Auflage von 2017. Es hat nicht wie angegeben 288, sondern 574 Seiten.

Tar-Optionen

Tipps & Tricks: Daten unter Linux sicher umziehen, c’t 18/2018, S. 172

In der Zeile zum Auspacken des verschlüsselten Archivs hat der Tippfehlerteufel gewütet. Korrekt muss sie so lauten:

gpg -d -o - ju-home.tgz.gpg | tar xvz

Wir freuen uns über Post

Ausgewählte Zuschriften drucken wir ab und kürzen sie wenn nötig sinnwahrend.

Antworten sind kursiv gesetzt.

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