c't 21/2018
S. 70
News
Handyverbot im Unterricht
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Smartphones raus!

Lehrerverband will Handys in der Schule verbieten

Keine individuelle Smartphone-Nutzung während des Unterrichts – an französischen Schulen gilt das schon, an bayerischen auch. Nun hat der Deutsche Lehrerverband eine bundesweite Regelung dieser Art gefordert. Der Vorschlag stößt nicht nur auf Zustimmung.

Früher war alles besser, sagen die einen – da waren die Schüler noch aufmerksam. Früher war es doch ganz genauso, sagen die anderen – da wurden unter der Bank keine WhatsApp-Nachrichten gelesen, aber handgeschriebene Zettelchen. So oder so – die Frage der Handynutzung in der Schule beschäftigt Eltern, Pädagogen und Politiker.

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes Heinz-Peter Meidinger wünscht sich für Schüler bis zum Alter von 14 Jahren ein bundesweit einheitliches Verbot der Handynutzung in der Schule – mit begründeten Ausnahmen (siehe Interview auf S. 72). Für diese Forderung führt Meidinger zwei Dinge an: die Konzentration der Schüler und die Gefahr des Mobbings. Die Aufmerksamkeit, die die Schüler der WhatsApp-Unterhaltung auf dem Handy unter der Schulbank widmen, fehlt für die Unterrichtsinhalte, so Meidinger. Insbesondere auf dem Schulhof droht seiner Ansicht nach zudem die Gefahr von Mobbing durch herabwürdigende Videos oder verletzende Posts in sozialen Netzwerken, weshalb er die Handynutzung auch in den Pausen untersagen möchte.

Die Ergebnisse einer Studie, die 2015 an der London School of Economics vorgelegt wurde, untermauern zumindest die These, dass häufige Handynutzung im Unterricht Aufmerksamkeit und Lernerfolg mindern kann. Die Forscher hatten in vier britischen Großstädten den Schulerfolg von Schülern vor und nach einem Handyverbot an ihrer Schule gemessen.

Als Maß für den Lernerfolg dienten die Ergebnisse aus dem standardisierten „General Certificate of Secondary Education“ (GCSE) aus den Jahren 2001 bis 2011. Die Autoren der Studie kommen zu dem Schluss, dass ein Handyverbot dem Schulerfolg von Schülern zugute kommt: Im Schnitt stiegen die GCSE-Noten einige Zeit nach einem Verbot um gut sechs Prozent an. Besonders brisant: Am stärksten profitierten die leistungsschwachen Schüler.

Frankreich als Vorbild

Am 30. Juli beschloss das französische Parlament ein gesetzliches Handyverbot für alle Schulen mit Ausnahme der „Lycées“, also der französischen Gymnasien; sie können nach eigenem Ermessen eine schulinterne Regelung der Handynutzung beschließen. In Frankreich gilt das Verbot für Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 15 Jahren. Abgeordnete der Regierungspartei „La République en Marche“ sowie der Liberalen stimmten für das Verbot.

Begründete Ausnahme: Dass Mobilgeräte wie hier gezielt zum Lernen eingesetzt werden, befürworten auch Verfechter eines generellen Handyverbots.

Der Beschluss erfüllt ein Wahlkampfversprechen des französischen Präsidenten Emmanuel Macron, verschärft jedoch lediglich ein Gesetz, das schon seit 2010 gilt. Mit der neuen Regelung sind nun jegliche internetfähigen Mobilgeräte innerhalb und außerhalb der Schule strikt verboten, also auch Tablets und Smartwatches und zwar auch auf dem Pausenhof oder beim Schulausflug.

Individuelle Regeln

So einheitlich wie in Frankreich ist die Lage in Deutschland nicht. Bildungspolitik ist hier Ländersache. Viele Bundesländer haben gar keine entsprechenden Gesetze oder Erlasse, sondern überlassen es der einzelnen Schule, die Handynutzung ihrer Schüler zu regeln. „Die Schulleiterinnen und Schulleiter wissen am besten, wie sie vor Ort an ihrer Schule mit dieser Frage umgehen“, sagte beispielsweise kürzlich die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig in einem dpa-Interview.

In Bayern regelt Artikel 56 (5) des „Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen“, dass Mobilgeräte auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein müssen. Anderenfalls können Lehrer das Gerät vorübergehend einziehen. Allerdings wird auch hier über Alternativen nachgedacht. Anfang September startete im Freistaat ein Schulversuch: 135 weiterführende Schulen erhalten im Schuljahr 2018/2019 die Möglichkeit, eigene Regelungen zu erproben.

Zum Kasten: Ja, aber ... Nein, nix aber.

Zum Kasten: Konzentration aufs Wesentliche

Geht es nach dem derzeitigen Präsidenten der Kultusministerkonferenz (KMK), Thüringens Ressortchef Helmut Holter (Linke), dann werden in Deutschland wohl auch künftig viele unterschiedliche Regelungen nebeneinander existieren. „Ich bin der Überzeugung, dass die Schulen selbst entscheiden sollten, ob es ein partielles oder ein generelles Verbot im eigenen Haus geben soll“, sagte der KMK-Präsident Ende Juli in Erfurt.

Zum Kasten: „Es geht ums Lernen“

Das Thema ist zweifellos kontrovers. Eine kurze Umfrage in der c’t-Redaktion ergab: Jeder hat zur Forderung des Lehrerverbands eine klare Meinung. Dabei sprachen sich Kollegen mit schulpflichtigen Kindern mehrheitlich für, diejenigen ohne Kinder häufig gegen den Vorschlag aus. Einen Einblick in dieses ganz und gar nicht repräsentative Stimmungsbild vermitteln die beiden Kommentare rechts. (dwi@ct.de)