c't 21/2018
S. 60
Vorsicht, Kunde
eBay
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Schutzloch

eBay verweigert Käuferschutz trotz klarer Sachlage

Händlerplattformen im Internet werben gern mit ihren Schutzprogrammen für die Käufer. Doch wenn es zum Schwur kommt, entscheiden sie allzu oft zu Gunsten der Händler, von denen sie ja bezahlt werden, wie ein Fall aus der Praxis von eBay zeigt.

Am 30. Juli kaufte c’t-Leser Markus P. beim gewerblichen eBay-Händler Thomas-Teleservice aus Bochum ein iPhone 7. Das Gerät war als „Neu“ angepriesen und so freute sich Markus P. über den Schnäppchenpreis von 480 Euro zuzüglich 2 Euro Versandkosten. Am 1. August traf das neue iPhone bei ihm ein. Doch die Freude daran sollte nicht lange währen, denn schon nach wenigen Tagen zeigte sich, dass die Akku-Laufzeit zu kurz war. Markus P. analysierte daraufhin den Akku unter anderem mit dem Batterie-Tool von Apple, welches eine Akkuleistung von 88 Prozent auswies.

Am 4. August reklamierte er deshalb und sandte das iPhone kurz darauf mit dem vom Händler bereitgestellten Retourenschein zurück. Der teilte ihm am 9. August mit, das iPhone sei mechanisch beschädigt, eine Gewährleistung werde deshalb abgelehnt. Bereits am 10. August kam das iPhone wieder bei Markus P. an. Als „mechanische Beschädigung“, die zum Ausschluss der Gewährleistung führen sollte, wurde ein nadelspitzengroßer, mit bloßem Auge kaum erkennbarer Kratzer an der Ecke des iPhones angegeben.