c't 2/2018
S. 172
Recht
Dashcams

Vorsicht, Fahrer filmt!

Dashcams im Auto aus rechtlicher Sicht

Little Brother is watching you: Der Preisverfall hat kleine digitale Bewegtbildkameras zur beliebten Mitbestellware gemacht. So sind immer mehr digitale Augen unterwegs. Dabei gibt es strenge rechtliche Beschränkungen für deren Einsatz.

Eine kleine digitale Videokamera, hinter dem Innenspiegel oder auf dem Armaturenbrett montiert, kann praktisch sein, um bei einem Unfall Beweismaterial zu liefern – oder um gegebenenfalls Eskapaden fremder Verkehrsrowdys zu dokumentieren. Allerdings sind Gerichte sich nicht einig darüber, inwieweit der Einsatz von Dashcams rechtlich zulässig ist. Auch Datenschützer haben Zahnschmerzen angesichts der digitalen Mini-Beobachter.

Der Beweis ist heiß

Zu der zentralen Frage, ob Dashcam-Aufzeichnungen im Streitfall als Beweismittel taugen, gibt es bereits etliche Gerichtsentscheidungen. Es hängt vom Einzelfall ab, ob die Dashcam als Beweismittel infrage kommt. Dafür muss das Beweisinteresse des Dashcam-Nutzers schwerer wiegen als das allgemeine Persönlichkeitsrecht der aufgenommenen Personen. Entscheidend ist, ob ein Gericht die Überwachung als dauerhafte oder anlassbezogene Aufzeichnung wertet.