c't 18/2018
S. 170
Recht
Privat- und Sozialsphäre

„Schnuffi“ muss Offenlegung dulden

Vertraulichkeit privater Nachrichten hat Grenzen

Im Zeitalter der allgegenwärtigen Netzöffentlichkeit ist es beruhigend, dass das deutsche Recht das vertrauliche Wort schützt. Wer jedoch private Nachrichtenkanäle für politische Auseinandersetzungen nutzt, darf sich nicht darauf verlassen, dass etwaige peinliche Äußerungen geheim bleiben.

Schauspieler Til Schweiger bezieht per Facebook bisweilen engagiert und durchaus polemisch Stellung – etwa gegen die Ausgrenzung von Migranten. Im vergangenen Jahr legte Schweiger sich insbesondere mit der AfD an. Internet-Kanäle kolportierten eine angebliche Interviewäußerung aus der Zeit vor der Bundestagswahl, der zufolge Schweiger Deutschland verlassen wolle, falls die AfD in den Bundestag einziehe. Er selbst dementierte auf Nachfrage die Äußerung.

Nach der Wahl schrieb Petra U. aus Saarbrücken den Schauspieler über Facebook privat an: „Sie wollten doch Deutschland verlassen. Warum lösen Sie Ihr Versprechen nicht endlich ein? Ihr Wortschatz und Ihr Demokratieverständnis widern mich an.“