c't 16/2018
S. 160
Recht
Software-Haftung
Aufmacherbild
Bild: Albert Hulm

Im Regen stehen gelassen

Mangel an Herstellerverantwortung kann Softwarenutzer hilflos machen

Moderne Software ist ein kurzlebiges Gut: Oft lässt sie sich nicht dauerhaft so nutzen, wie man sie erworben hat. Unausgegorene Updates und Patches sowie eine unberechenbare Serverabhängigkeit bringen manchen Anwender in Schwierigkeiten. Und seine Rechtssituation ist mit dem Begriff „unbefriedigend“ noch freundlich umschrieben.

Der edle Laptop mit Windows 10 Home, gerade mal vollständig vom Anwender den eigenen Bedürfnissen entsprechend eingerichtet, wird bereits nach wenigen Monaten zum Pflegefall, weil ein zwangsverordnetes „Feature Upgrade“ aus nicht nachvollziehbaren Gründen bei der Installation gescheitert ist. Der lahmgelegte Rechner dreht nur noch Murmeltier-Schleifen zwischen Revertieren des alten Zustands und stundenlangem Immer-wieder-neu-Herunterladen des unseligen Updates. Wenn der Benutzer seine Internet-Leitung für irgendetwas Sinnvolles gebrauchen will, muss er den Rechner vom Netz abklemmen. Seine gesamte freie Zeit verbringt er damit, im Netz verzweifelte Anfragen von Leuten mit ähnlichen Problemen und unbrauchbare Lösungsideen von ahnungslosen Foristen zu lesen.

Da müsste doch jemand …?