c't 13/2018
S. 16
News
DSGVO

Holpriger DSGVO-Start

Erste Auswirkungen des neuen EU-Datenschutzes

Einige juristische Debatten zur DSGVO nehmen gerade erst Fahrt auf – viel zu spät. Unsicherheiten und Unmut sind allerorten zu spüren, zumal die ersten Abmahnungen nicht lange auf sich warten ließen.

Per Twitter hatte der bekannte Wirtschaftsinformatiker Enno Park am 26. Mai dazu aufgefordert, ihm URLs von Websites zu schicken, die wegen Wirksamwerden der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Tag zuvor dicht gemacht haben. Nach 24 Stunden hatte er bereits eine Liste mit 320 Adressen veröffentlicht.

Meist ging es zwar nur um kleine Webforen oder Blogs, die mitunter ohnehin kaum noch gepflegt wurden. Dennoch sei das Offline-Nehmen ein Verlust, so Park: „Schließlich ist es nicht nur bei Näh-Blogs oder Kochrezepten schade, wenn sie aus dem Netz verschwinden. Das Ganze ist ein Stück Netzkulturgeschichte des frühen 21. Jahrhunderts.“ Viele hätten ihm berichtet, dass sie offline gegangen seien, weil sie nicht wüssten, wie sie ihre Blogs auf Plattformen wie Blogspot DGSVO-konform gestalten sollen und es deshalb erst mal lassen.

Einige der Blogger hätten wohl gar nicht reagieren müssen, weil sie keine personenbezogenen Daten verarbeiten oder weil sie nicht in den Regelungsbereich der DSGVO fallen. Doch wer – außer teure, auf Datenschutz spezialisierte anwaltliche Berater – kann ihnen das juristisch wasserfest garantieren? Unter den Experten tobt seit Wochen ein Meinungswettstreit: Die einen halten die DSGVO für ein inkonsistentes, unkalkulierbares Bürokratiemonster, die anderen für die längst überfällige Modernisierung des Datenschutzes als positives Alleinstellungsmerkmal für Europa. Richtig zufrieden scheint bislang kaum jemand.