c't 12/2018
S. 138
Praxis
Reisen mit Drohnen
Aufmacherbild
Bild: Albert Hulm

Guten Flug

Ab in den Urlaub: Reisen mit Drohne

Multikopter in den Koffer und los geht’s – so einfach ist es nicht, vor der Reise muss vieles überdacht werden. Wohin mit den Akkus im Flieger? Wie darf ich einreisen? Brauche ich eine Versicherung? Und welche ist überhaupt die richtige Drohne für meine Flug-, Auto- oder Backpacker-Reise?

Dauernd die gleichen Fotos vom Traumstrand, das obligatorische Gruppenbild beim Wandern und zwischendurch ein verwackeltes Video der Actioncam – schnarch. Spannender wird es, wenn man einen Multikopter mit Kamera auf die Reise mitnimmt. Ähnlich wie die Actionkameras vor ein paar Jahren produzieren Drohnen Videos und Fotos aus überraschenden Perspektiven und von eigentlich unerreichbaren Orten.

Wer also Wert auf schicke Reisevideos und -fotos legt, wird es nie bereuen, den Multikopter dabei zu haben. Doch ist es damit allein nicht getan. Denn liegt die Drohne erstmal im Koffer, kann noch vieles schief gehen: Ist das Gerät nicht genügend geschützt, kommt nur Elektroschrott im Hotel an. Für den Transport im Flugzeug gelten undurchsichtige Vorschriften. Gerät man im falschen Land an die falschen Beamten, wird der Multikopter beschlagnahmt – oder man verbringt seinen Urlaub gar im Gefängnis. Und zuletzt sollte man der eigenen Tollpatschigkeit Tribut zollen, indem man eine Haftpflichtversicherung abschließt.

Internationale Gesetzeslage für den Drohnenflug

Packliste

Was muss alles ins Gepäck, damit der Multikopter den ganzen Urlaub lang einsatzfähig bleibt? Speicherkarten, mindestens ein Akku und das passende Ladegerät sind selbstverständlich. Fast alle Drohnenakkus haben einen proprietären Ladeanschluss. Einer der wenigen Ausnahmen bildet die DJI Spark, die selbst einen Micro-USB-Anschluss hat und den gerade eingesetzten Akku darüber lädt. Allerdings verlängert sich dadurch die Ladezeit um ein Vielfaches.

Wir empfehlen dringend, die Fernsteuerung miteinzupacken. Zwar lassen sich viele Modelle auch per Smartphone steuern, erfahrungsgemäß grenzt es aber an Verantwortungslosigkeit, sie auf diese Art zu fliegen: Die auf dem Touchscreen dargestellten Steuerelemente reagieren extrem unpräzise, weswegen die meisten Drohnen ihre maximale Geschwindigkeit auf etwa 15 Kilometer pro Stunde reduzieren. Zudem sperren die Apps einige Manöver und Flugmodi. Die Reichweite entspricht nur einem Bruchteil dessen, was man per Fernsteuerung mit leistungsfähigerer Funkhardware erreicht.

Modellspezifische Transporttaschen vom Drohnenhersteller haben den Vorteil, dass sie so gut wie keinen Platz verschwenden und das gesamte Equipment aufnehmen.

Die meisten Fernsteuerungen laden per Micro-USB oder Typ-C. Glücklicherweise bringen einige Netzteile gleich ein bis zwei USB-Buchsen mit. Außer der Fernsteuerung lassen sich hier auch Smartphone, Tablet oder Kamera laden.

Ob mehrere Akkus nötig sind, muss jeder für sich entscheiden: Wer die Drohne nur für den Strandspaziergang aus dem Hotelzimmer holt, ist mit den üblichen Laufzeiten von 15 bis 30 Minuten einigermaßen gut bedient. Doch bereits für mehr als einen Start pro Tag braucht man einen zweiten Stromspender. Ärgerlich ist es beispielsweise, wenn das Highlight der Tour erst am Ende des Tages auftaucht, aber der kleine Flug zwischendurch schon den Akku leer gesaugt hat. Wer sich für mehrere Akkus entscheidet, sollte beim Hersteller nach einem Mehrfachladegerät suchen – drei Akkus nützen wenig, wenn man nur einen pro Nacht laden kann.

Auch wenn die Drohnen meist Flash-Speicher eingebaut haben, ist dieser nur als Notfalllösung anzusehen. Eine Speicherkarte sollte zusätzlich ins Fluggerät. Dabei lohnt es sich, auf die vom Hersteller empfohlenen Speichergeschwindigkeiten zu achten – 4K-Videos verursachen einen großen Datenstrom. Mindestens eine Ersatzkarte und ein Smartphone, Tablet oder Notebook für regelmäßige Backups sollten ebenfalls ins Gepäck.

Ob man Ersatzrotoren oder Propellerschützer mitnimmt, sollte man davon abhängig machen, wo man wie mit welchem Fluggerät fliegt. Beim freien Flug weit über dem Strand oder der Steppe braucht man sich wenig Sorgen um den Zustand der Propeller zu machen. Möchte man im Wald oder in Innenräumen fliegen, stellen die Ersatzteile beziehungsweise Schützer eine sinnvolle Investition dar – vor allem bei starren Rotoren.

Versicherungen

Das deutsche Luftverkehrsgesetz schreibt eine Haftpflichtversicherung für Drohnenpiloten vor. Deswegen sollte sie sowieso vorhanden sein. Außer speziellen Multikopter- beziehungsweise Modellflugversicherungen gibt es auch Kombinationen aus klassischer Haftpflicht und Flughaftpflicht. Immer mehr klassische Haftpflichtversicherungen decken Drohnenschäden ab, in der Regel sogar weltweit. Allerdings findet man besonders bei diesen Anbietern oft zahlreiche Einschränkungen in den Vertragsbedingungen. Einige verbieten beispielsweise die Veröffentlichung von Bildmaterial. Die Privathaftpflichtversicherungen decken keine kommerziellen Flüge ab. Die Preise solcher Versicherungen bewegen sich zwischen 30 und 100 Euro pro Jahr.

Zum Kasten: To-do-Liste

Achten Sie vor allem auf das erlaubte Gewicht der Drohne. Bei einigen Anbietern findet man auch die Klausel, dass nur Flugmodelle versichert sind, die gesetzlich nicht versicherungspflichtig sind. Das würde Drohnen ausschließen, da bei ihnen ja diese Pflicht besteht. Weiter kritisch ist die Gefährdungshaftung, die von den wenigsten dieser Versicherungen abgedeckt wird. Es geht dabei darum, dass klassische Haftpflichtversicherungen nur Schäden abdecken, die der Versicherte nachweislich verursacht hat. Verursacht die Drohne einen Schaden, weil sie beispielsweise von einer Windböe erfasst wurde oder ein Vogel sie rammt, könnte die Versicherung die Zahlung verweigern und auf den eigentlichen Verursacher verweisen. Nach Luftrecht greift in diesem Fall aber die Gefährdungshaftung, nach der derjenige haften muss, der das Risiko, in diesem Fall die Drohne, in den Luftraum gebracht hat.

Besser auf die Bedürfnisse von Drohnenpiloten zugeschnitten sind Luftfahrthaftpflichtversicherungen, die sich explizit auf den Drohnen- und Modellflug beziehen. So bietet beispielsweise die Deutsche Modellsportorganisation (DMO) eine solche Versicherung ab 40 Euro Jahresprämie an. Wird man Mitglied in einem Modellsportverband, beispielsweise DMVF, MFSD, DMO, ist eine Luftfahrthaftpflichtversicherung meist inklusive. Außer den erwähnten Punkten sollte man folgende Konditionen beachten: Deckungssumme, Anzahl der erlaubten Piloten, Anzahl der Fluggeräte, Abdeckung im Ausland (Europa und weltweit), erlaubte Flugmanöver (z. B. automatische Flüge). Hat man eine Versicherung abgeschlossen, muss man die Versicherungsbestätigung während jedes Fluges mit sich führen. Am besten verstaut man sie in derselben Tasche wie die Drohne.

Im Flugzeug

Zum Kasten: Die ideale Reisedrohne

Drohne versichert und eingepackt, und ab geht es zum Flughafen. Beim Boarding warten die nächsten Schwierigkeiten: Wegen „Zwischenfällen“ mit explodierenden Akkus (Stichwort: Samsung Galaxy Note 7) haben die Fluggesellschaften Regeln aufgestellt, wie welche Akkus zu transportieren sind. Von den Vereinten Nationen werden sie als „Gefahrengut“ eingestuft. In Bezug auf Drohnen muss man nur auf die Regeln für die modernen Lithium-Ionen-Akkus achten.

Die Grundzüge regelt die von der internationalen Luftverkehrs-Vereinigung IATA aufgestellte Richtlinie „Provisions for Dangerous Goods Carried by Passengers or Crew“. Allerdings kann jede Fluggesellschaft individuell beschränken, was sie an Bord lässt. Außerdem passen sich die Fluglinien schnell neuen Gegebenheiten an und schließen beispielsweise bestimmte Gerätearten aus. Vor dem Flug sollte man sich also unbedingt auf der Webseite der Gesellschaft über die aktuell gültigen Beschränkungen informieren.

Akkus muss man im Flieger gegen Kurzschlüsse schützen. Entweder verpackt man sie einzeln oder klebt einfach ihre Kontakte mit Klebeband ab.

Im Regelfall darf man zwei Akkus mit bis zu 100 Wh Energie ohne spezielle Genehmigung mit an Bord nehmen. Sie müssen im Handgepäck transportiert werden und dürfen nicht ins aufgegebene Gepäck – so können sie im Brandfall schneller gelöscht werden. Sind die Akkus fest ins Gerät eingebaut, wie beispielsweise bei den meisten Fernsteuerungen, darf man sie oft auch aufgeben. Die Kontakte müssen einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein. Dafür reicht es, sie mit Klebebandstreifen abzukleben. Eine spezielle Verpackung ist normalerweise nicht vorgeschrieben. Bislang kam uns keine Drohne für den privaten Gebrauch mit mehr als 100 Wh pro Akku unter. Sollte das dennoch der Fall sein, muss man die Energiespender bei der Fluggesellschaft anmelden. Ansonsten sollten die gleichen Regeln wie für kleinere Akkus gelten. Bei über 160 Wh nehmen die Fluglinien den Akku nur noch als Gefahrengut auf.

Ob die Drohne selbst und das Zubehör ebenfalls im Handgepäck landen, ist den Fluggesellschaften egal. Im Handgepäck besteht zumindest die geringere Wahrscheinlichkeit, dass die Teile beschädigt oder gestohlen werden. Besonders lange Rotoren sollte man vorsichtshalber aufgeben, da überambitioniertes Sicherheitspersonal sie als mögliche Waffe ansehen könnte.

Einreise

Ist die Flugreise explosionslos überstanden, geht es aus dem Flieger zur Einreisekontrolle. An keiner anderen Station der Reise ist es so wichtig, dass man sich im Vorhinein informiert hat. In vielen Staaten gelten ähnliche Drohnengesetze wie in Deutschland. Die Einfuhr ist dann ohne Anmeldung erlaubt und die Fluggeräte werden nicht als Gefahr angesehen. Beim Flug muss man allerdings die nationalen Regeln wie eine maximale Flughöhe, obligatorischen Versicherungsschutz oder No-Flight-Zones beachten. Missachtet man sie, sind meist Geldstrafen die Folge.

Doch in einigen Staaten gelten ganz andere Regeln: Drohnen müssen vor oder während der Einreise angemeldet werden und man muss damit rechnen, dass diese Genehmigung während des nächsten Drohnenflugs kontrolliert wird. Andere Länder wiederum, unter anderem Krisengebiete, haben den privaten Drohnenimport und -flug komplett verboten. Missachtet man die Regeln, drohen vereinzelt sogar Gefängnisstrafen – unter Umständen schon für den Besitz. Fast alle Länder unterscheiden außerdem zwischen privaten und kommerziellen Flügen. Die hier erwähnten Regeln sind auf Erstere bezogen.

Einige Beispiele: Unter den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen waren im Jahr 2017 Spanien, Italien und Österreich. In Ersterem gelten ähnliche Gesetze wie in Deutschland. Die Einreise ist unproblematisch; beim Flug gelten Grenzen für Flughöhe (120 Meter), Entfernung zum Piloten (500 Meter) und Betriebseinschränkungen (nachts maximal 2 Kilogramm Gewicht und 50 Meter über Grund). In Italien sieht es zunächst ähnlich aus, dort fordern die Behörden aber beispielsweise eine Haftpflichtversicherung, die mindestens eine Summe von 750.000 Euro abdeckt. Eine Registrierung des Fluggeräts ist entgegen anders lautenden Gerüchten nicht notwendig. In Österreich wird es kompliziert, denn die Behörden unterscheiden verschiedene Arten von Gebieten: unbebaut, unbesiedelt, besiedelt und dicht besiedelt. Je nachdem, wie viel die Drohne wiegt, gelten nochmals unterschiedliche Regeln. Über besiedelten und dicht besiedelten Gebieten dürfen keine Quadrocopter fliegen, sondern nur Hexa- und Octacopter mit Redundanzen. Es müssen also Rotoren ausfallen können, ohne dass das Fluggerät abstürzt. Eine Versicherung ist Vorschrift.

Radikaler gehen Länder wie Saudi-Arabien, Ägypten oder Mexiko mit dem Thema um. Grundsätzlich sind dort Drohnenflüge (für Ausländer) verboten. Teils gibt es Ausnahmeregelungen für bestimmte kommerzielle Flüge. Will man dort partout fliegen, sollte man die zuständigen Behörden zuvor kontaktieren und alle Unterlagen während der Einfuhr und jedem Flug bei sich tragen.

Für die Einreise gilt im Endeffekt das gleiche wie für die Flugreise: Kurz vor dem Urlaub muss man sich über die aktuellen Regelungen der Flugsicherung auf den jeweiligen Webseiten informieren. Falls online keine Informationen zu finden sind, sollte man die Landesvertretung hierzulande direkt kontaktieren.

Hunde

Ein letzter Urlaubstipp aus eigener Erfahrung: Seien Sie vorsichtig bei Flügen in der Nähe von fremden oder streunenden Hunden. Die Kläffer reagieren meist überraschend aggressiv auf die Fluggeräte, bellen sie an, verfolgen sie und schnappen danach. Immerhin können auf diese Weise außergewöhnlich kreative Aufnahmen entstehen (hcz@ct.de)