c't 10/2018
S. 25
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Werbeblocker

Blocken erlaubt

BGH-Urteil: Eyeo darf Adblock Plus weiter vertreiben

Der Axel-Springer-Verlag scheiterte am Bundesgerichtshof krachend mit einer Klage gegen das Geschäftsmodell hinter dem Browser-Add-on Adblock Plus. Dass der Werbeblocker Reklame gegen Bezahlung durchlässt, halten die Karlsruher Richter nicht für rechtswidrig.

Per Voreinstellung lässt Adblock Plus „Acceptable Ads“ durch den Filter.

Vertreter des Axel-Springer-Verlags vergleichen das Geschäftsmodell der Kölner Firma Eyeo gerne mit einer Schutzgelderpressung: Eyeos Browser-Add-on Adblock Plus enthält neben Blacklists zur Blockade von Werbung auch eine Whitelist, die „akzeptable“ Werbung von Eyeo-Vertragspartnern in der Voreinstellung passieren lässt. Von großen Portalen verlangt das Kölner Unternehmen dafür einen Teil des Werbeumsatzes.

Seit vier Jahren versucht der Axel-Springer-Verlag, den Vertrieb des populären Werbeblockers und der als „Easylist“ bekannten Filterlisten gerichtlich verbieten zu lassen. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte er 2016 einen Teilsieg errungen. Die Richter dort sahen in dem Geschäftsmodell von Eyeo eine „unzulässige aggressive geschäftliche Handlung“. Für den Verlag war dies aber nur ein Pyrrhussieg, denn die Kölner Richter erlaubten Eyeo weiterhin, den Adblocker zu vertreiben. Sie sprachen dem Verlag lediglich das Recht zu, kostenlos in die Whitelist aufgenommen zu werden. Beide Seiten waren gegen die Entscheidung vorgegangen.