c't 1/2018
S. 142
Recht
PayPal-Käuferschutz

Löchriger Schutz

BGH schränkt den Käuferschutz von PayPal ein

Paypal präsentiert seinen Kunden den Käuferschutz wie eine Versicherung beim Online-Shoppen. Der Bundesgerichtshof stellte nun aber klar, dass der Bezahldienst im Zweifel nicht alleine entscheiden darf, welche Partei im Konfliktfall gewinnt.

Fast 19 Millionen deutsche Verbraucher nutzen PayPal beim Kauf im Internet zum Bezahlen. Damit sind Zahlungen über die ehemalige eBay-Tochter sogar beliebter als solche via Kreditkarte. Ein wesentliches Argument pro PayPal ist bislang der sogenannte Käuferschutz des Unternehmens: Entspricht die gelieferte Ware nicht der Artikelbeschreibung oder kommt sie gar nicht beim Empfänger an, zahlt PayPal nach einfacher Prüfung des Vorgangs den Kaufpreis an den Käufer zurück und holt sich das Geld vom Verkäufer wieder.

Im Prinzip setzt sich PayPal hier an die Stelle eines Zivilgerichts. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollen diesen Status akzeptieren, indem sie die Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinie des Unternehmens abnicken. Nach dem Willen von PayPal bedeutet die Rückbuchung an den Käufer das Ende der Auseinandersetzung um den Kauf. Das Unternehmen maßt sich also an, mit seinen oberflächlichen Prüfungen der Sachverhalte Konflikte abschließend zu beurteilen. Das schmeckt einigen Online-Händlern offensichtlich nicht, die PayPal als Zahlungsmittel akzeptieren.