c't 7/2017
S. 134
Hintergrund
PSD2
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Open Bankkonto

Was die neue EU-Zahlungsverkehrsrichtlinie bringt

Bis Anfang 2018 müssen die Länder im Euro-Zahlungsraum die „Payment Services Directive 2“ umsetzen. Online-Dienste bekommen Zugang zu Kontodaten von Bankkunden und können neue innovative Dienste anbieten. Außerdem wird die Zwei-Faktor-Authentifizierung stärker in den elektronischen Zahlungsverkehr integriert, was für mehr Sicherheit sorgen soll.

Ohne den elektronischen Zahlungsverkehr wäre das enorme Wachstum im Online-Handel nicht möglich. Für 2017 wird allein in Europa ein Umsatz von mehr als 250 Milliarden Euro erwartet. Eine immer wichtigere Rolle spielen im E-Commerce zudem grenzüberschreitende Transaktionen.

Die EU hat auf diese Entwicklungen früh reagiert und bereits 2009 mit der sogenannten „Richtlinie für Zahlungsdienstleistungen“ (Payment Services Directive, PSD) die Basis für einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsmarkt gelegt. Mit der PSD ist jeder schon mal in Kontakt gekommen – denn ein Ergebnis war die „Single Euro Payments Area“ (SEPA). Und zu SEPA gehört die IBAN, die das Ausfüllen von Überweisungen heute oft so zäh macht. Mit der PSD wurde außerdem der Markt für Zahlungsdienstleister in Europa weiter geöffnet.