c't 6/2017
S. 24
News
Apple

Apple wehrt sich gegen Recht auf Reparatur

In einigen US-Bundesstaaten könnten Hersteller verpflichtet werden, Originalersatzteile auch an Endkunden zu liefern. Apple stößt der Plan anscheinend sauer auf.

Nebraska ist einer von acht US-Bundesstaaten, die ein Gesetz in Erwägung ziehen, das Hersteller dazu verpflichtet, ihre Originalersatzteile auch an Endkunden und unabhängige Dienstleister zu verkaufen sowie Diagnose- und Reparaturanleitungen zu veröffentlichen. Nun wurde publik, dass sich Apple zumindest in Nebraska gegen die Gesetzesvorlage für ein „Recht auf Reparatur“ stellt: Laut Medienberichten habe ein Apple-Mitarbeiter versucht, die Parlamentarierin Lydia Brasch umzustimmen, die für die Gesetzesvorlage stimmen will.

Der iPhone-Hersteller behauptet, Nebraska würde durch das „Right to Repair“ zu einem Mekka für Hacker werden, gab Brasch an. Außerdem habe Apple angeführt, eine unsachgemäße Reparatur durch den Nutzer könne Akkus in Brand setzen und es gebe bereits genug autorisierte Orte, die iPhones reparieren. Brasch erklärte, sie habe sich ursprünglich für das Recht auf Reparatur eingesetzt, weil es für Bauern problematisch sei, ihre Traktoren nur noch von autorisierten John-Deere-Händlern reparieren lassen zu können. Aber es sei auch wichtig, Unterhaltungselektronik selbst reparieren zu können. Apple habe jedoch gefordert: „Nehmen Sie einfach den Telefon-Teil aus der Gesetzesvorlage und wir verschwinden“.

Apple gibt Originalersatzteile und Reparaturanleitungen nur an die eigenen Retail Stores sowie autorisierte Händler heraus. Für Anfang März ist eine Anhörung angesetzt, bei der Apple offenbar ebenfalls Stellung gegen die Gesetzesvorlage beziehen will. Den Anstoß zur Gesetzesvorlage gab Repair.org, ein Handelsverband unabhängiger Reparaturläden. Repair.org sieht sich durch die Maßnahmen der Hersteller benachteiligt. Der Verband konnte etliche Parlamentarier von seiner Absicht überzeugen. (dz@ct.de)

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Remote Desktop sichert Client-Verbindungen besser ab

Die Admin-App der Fernwartungs-Suite Apple Remote Desktop liegt nun in Version 3.9 vor. Hauptmerkmal ist eine höhere Verbindungssicherheit zu Clients, die mindestens Yosemite einsetzen (OS X 10.10.5), teilte der Hersteller mit. Für den Zugriff auf Macs mit OS-X-Versionen bis zurück zu Mountain Lion (OS X 10.8) gibt es einen neuen Kompatibilitätsmodus.

Administratoren können Listen aller verwalteten Macs mitsamt der Anmeldedaten verschlüsselt exportieren und importieren sowie mit einem Hilfszeiger auf Objekte deuten, die auf dem Display des verwalteten Macs zu sehen sind. Die Version 3.9 macht außerdem Gebrauch von der Touch Bar des 2016er MacBook Pro.

Die Admin-App der Fernwartungs-Software verkauft Apple im Mac App Store für 80 Euro, das Update auf Version 3.9 ist für Bestandskunden kostenlos. Ebenfalls auf Version 3.9 wurde der auf Macs ab Werk eingerichtete Remote-Desktop-Client aktualisiert. (dz@ct.de)

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Erste Überwachungskamera mit Apple HomeKit

Für HomeKit ausgelegt und mit Infrarot-LED an Bord: die Überwachungskamera Omna 180 Cam HD von D-Link

Vom Zubehörspezialisten D-Link stammt die gemäß Apples HomeKit-Spezifikation entwickelte Heimüberwachungskamera. Die Omna 180 Cam HD enthält ein Weitwinkelobjektiv mit 180-Grad-Öffnung, liefert Bilder mit 1920 × 1080 Pixeln und bringt eine Infrarot-LED für den Nachtsichtmodus mit, die bis zu fünf Meter weit ausleuchtet. Audio-Signale nimmt sie stereo auf und Daten speichert sie auf einer optionalen MicroSD-Karte von maximal 128 GByte Kapazität.

Für die Steuerung über WLAN nutzt man entweder eine von D-Link für das iPhone und iPad entwickelte App oder Apples hauseigene HomeKit-Software. Man kann die Kamera mit ihrer Bewegungserkennung in Steuerungsszenen integrieren und so beispielsweise automatisch das Licht einschalten lassen, wenn jemand den überwachten Raum betritt. Die D-Link 180 Cam HD kostet 230 Euro. (dz@ct.de)